Corporate Governance

Erklärung zur Unternehmensführung

Corporate Governance steht bei thyssenkrupp für eine verantwortungsbewusste und auf langfristige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung und -überwachung. Für uns betrifft gute Corporate Governance sämtliche Bereiche des thyssenkrupp Konzerns. Dabei werden sowohl nationale Regelungen wie die Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ eingehalten als auch weitere gängige Standards mitberücksichtigt. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach §§ 289 f Abs. 1 Satz 2 und 315 d HGB ist das zentrale Instrument der Corporate Governance Berichterstattung. Vorstand und Aufsichtsrat geben die Erklärung zur Unternehmensführung gemeinsam ab und sind jeweils für die sie betreffenden Berichtsteile zuständig.