Diversitätskonzept im Hinblick auf die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG

Als börsennotierte Gesellschaft hält sich die thyssenkrupp AG an die Vorgaben zur Vielfalt in Vorstand und Aufsichtsrat wie insbesondere im Aktiengesetz, im DCGK und in den anwendbaren Rechnungslegungsvorschriften dargelegt. Die dort beschriebenen unterschiedlichen Anforderungen an die Zusammensetzung von Vorstand und Aufsichtsrat sind auch im vom Aufsichtsrat beschlossenen Diversitätskonzept berücksichtigt. Das Konzept beinhaltet zudem die Ziele des Aufsichtsrats für dessen Zusammensetzung und das Kompetenzprofil des Gesamtaufsichtsrats. Hinsichtlich des Frauenanteils und der festgelegten Zielgröße verweisen wir auf den vorhergehenden Abschnitt.

Vorstand

Das Diversitätskonzept ist auf eine ausreichende Meinungs- und Kenntnisvielfalt im Vorstand ausgerichtet. Die Bewertung, Auswahl und Ernennung von Bewerbern folgt den Regeln und allgemein anerkannten Grundsätzen der Nichtdiskriminierung. Bei der Auswahl von Kandidaten für den Vorstand berücksichtigt der Aufsichtsrat darüber hinaus weitere Diversitätskriterien: die Persönlichkeit des Kandidaten, seine Sachkenntnis und Erfahrung, die Internationalität, den Bildungs- und Berufshintergrund sowie Alter und Geschlecht.

Die Gewichtung der Diversitätskriterien richtet sich nach dem im Einzelfall zu besetzenden Vorstandsressort und den Aufgaben. Der Personalausschuss des Aufsichtsrats berücksichtigt die genannten Kriterien bei der Auswahl von Kandidaten für den Vorstand. Das Diversitätskonzept für die Zusammensetzung des Vorstands ist im Berichtszeitraum erfüllt. Insbesondere verfügen die Vorstandsmitglieder über langjährige Erfahrung in den ihnen zugewiesenen Ressorts.

Aufsichtsrat

Das Diversitätskonzept für den Aufsichtsrat soll sicherstellen, dass dessen Mitglieder über die erforder­lichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen, um ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen zu können.

Für die Zielsetzung zum Frauenanteil im Aufsichtsrat befolgt die thyssenkrupp AG die gesetzlichen Vorgaben. Danach ist der Aufsichtsrat zu mindestens 30 % aus Frauen und zu mindestens 30 % aus Männern zusammenzusetzen. Daneben umfasst das Diversitätskonzept zwei weitere wesentliche Elemente: die Ziele des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung und das Kompetenzprofil für den Gesamtaufsichtsrat. Beide enthalten bereits Anforderungen an das Diversitätskonzept des Aufsichtsrats, beispielsweise Alter, Geschlecht, Bildungs- und Berufshintergrund.

Umgesetzt wird das Diversitätskonzept im Zuge der Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats. Die Wahlvorschläge an die Hauptversammlung der thyssenkrupp AG müssen die gesetzlichen Vorgaben zur Besetzung des Aufsichtsrats mit Frauen und Männern erfüllen; sie sollen die selbstgesetzten Ziele berücksichtigen und gleichzeitig die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium anstreben. Dies gilt auch für die Nachbestellung von Kandidaten in den Aufsichtsrat. Der Nominierungsausschuss berücksichtigt bei seiner Suche nach Kandidaten für den Aufsichtsrat auf Seiten der Aktionärsvertreter das Diversitätskonzept.

Nach dem DCGK ist der Aufsichtsrat so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder über die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen, um ihre Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen zu können. Die vom Aufsichtsrat entsprechend den Anforderungen des DCGK beschlossenen Ziele hinsichtlich seiner Zusammensetzung sowie das Kompetenzprofil sind wie folgt:

  • ausreichende Besetzung des Aufsichtsrats mit Mitgliedern mit besonderen internationalen Erfahrungen, insbesondere in den Expansionsmärkten;

  • industrielle Kompetenz / Sektorenkenntnis in Geschäftsfeldern von thyssenkrupp in globaler Perspektive, Unternehmensführung, Führung mitbestimmter Unternehmen, Unternehmensentwicklung, -organisation und -strukturierung, Unternehmensstrategie und Management von Beteiligungsunternehmen (Portfoliomanagement) in globaler Perspektive, Personalführung, Personalentwicklung, Personalarbeit (Human Resources), Digitalisierung und IT, Nachhaltigkeit, Finanzierung und Kapitalmarkt, Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung, Recht, Compliance und Corporate Governance;

  • Vermeidung wesentlicher und nicht nur vorübergehender (bereits bestehender oder künftig zu erwartender) Interessenkonflikte und angemessener Umgang mit sonstigen Interessenkonflikten;

  • maximale Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder von drei Amtsperioden sowie eine Amtszeitalters­grenze von 75 Jahren (d.h. Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat mit Ablauf der Hauptversammlung nach Vollendung des 75. Lebensjahres des Aufsichtsratsmitglieds);

  • mindestens sechs Anteilseignervertreter sollen unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein;

  • folgende Kriterien zur Beurteilung der Unabhängigkeit der Anteilseignervertreter wurden fest­gelegt:

  • keine persönliche oder geschäftliche Beziehung zur thyssenkrupp AG oder deren Vorstand, die einen wesent­lichen und nicht nur vorübergehenden Interessenkonflikt begründen kann;

  • das Aufsichtsratsmitglied selbst oder ein naher Familienangehöriger des Aufsichtsratsmitglieds war in den zwei Jahren vor Ernennung kein Mitglied des Vorstands der thyssenkrupp AG, unterhält aktuell oder in dem Jahr bis zur Ernennung weder direkt oder als Gesellschafter noch in verantwortlicher Funktion eines konzernfremden Unternehmens eine wesentliche geschäftliche Bezie­hung mit der thyssenkrupp AG oder einem von dieser abhängigen Unternehmen (z.B. als Kunde, Lieferant, Kreditgeber oder Berater) oder hat eine solche unterhalten, ist kein naher Familienangehöriger eines Vorstandsmitglieds und gehört dem Aufsichtsrat nicht mehr als zwölf Jahre an;

  • keine Wahrnehmung einer Organfunktion oder von Beratungsaufgaben bei wesentlichen Wettbewerbern der thyssenkrupp AG und ihrer Konzernunternehmen und keine persönliche Beziehung zu einem wesentlichen Wettbewerber;

  • dem Aufsichtsrat sollen nicht mehr als zwei ehemalige Vorstandsmitglieder angehören;

  • die Vorsitzenden des Aufsichtsrats, des Prüfungs- und des Personalausschusses sollen unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein;

  • die maximale Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder soll nicht mehr als zwölf Jahre betragen (bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das elfte Amtsjahr des Aufsichtsratsmitglieds regulär entscheidet);

  • der Aufsichtsrat setzt sich zu jeweils mindestens 30 % aus Frauen und Männern zusammen.

Die derzeitige Zusammensetzung des Aufsichtsrats entspricht den Zielsetzungen und dem Kompetenzprofil. Die Ziele des Aufsichtsrats für seine Zusammensetzung werden in den Wahlvorschlägen an die Hauptversammlung berücksichtigt, gleichzeitig wird die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamt­gremium angestrebt, zuletzt bei der Wahl von Dr. Verena Volpert in der Hauptversammlung 2024. Nach eigener Auffassung verfügt der Aufsichtsrat in seiner Zusammensetzung zum Zeitpunkt der Berichterstattung über die im Kompetenzprofil enthaltenen fachlichen und persönlichen Qualifikationen:

1) Unternehmensführung und -kontrolle umfasst die Bereiche Unternehmensführung, Führung mitbestimmter Unternehmen, Unternehmensentwicklung, -organisation und -strukturierung, Unternehmensstrategie, Management von Beteiligungsunternehmen (Portfoliomanagement) sowie operative Exzellenz.

2) Personal / HR umfasst die Bereiche Personalführung, Personalentwicklung und Personalarbeit (Human Resources).

1) Unternehmensführung und -kontrolle umfasst die Bereiche Unternehmensführung, Führung mitbestimmter Unternehmen, Unternehmensentwicklung, -organisation und -strukturierung, Unternehmensstrategie, Management von Beteiligungsunternehmen (Portfoliomanagement) sowie operative Exzellenz.

2) Personal/HR umfasst die Bereiche Personalführung, Personalentwicklung und Personalarbeit (Human Resources).

Nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat werden die festgelegten Unabhängigkeitskriterien von sämtlichen Anteilseignervertretern erfüllt, namentlich Birgit A. Behrendt, Dr. Patrick Berard, Stefan Erwin Buchner, Dr. Wolfgang Colberg, Prof. Dr. Dr. h.c. Ursula Gather, Angelika Gifford, Dr. Bernhard Günther, Dr. Ingo Luge, Prof. Dr.-Ing. Dr.-Ing. E. h. Siegfried Russwurm und Dr. Verena Volpert.

Aufgrund ihrer langjährigen Tätigkeit in Leitungsfunktionen im Finanzbereich börsennotierter Aktiengesellschaften und in Aufsichtsratsfunktionen von Kapitalgesellschaften sowie aufgrund ihrer Tätigkeit als Steuerberaterin ist insbesondere Dr. Verena Volpert (Vorsitzende des Prüfungsausschusses) mit Sachverstand auf dem Gebiet der Abschlussprüfung anzusehen. Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als CFO und Finanzvorstand börsennotierter Unternehmen ist insbesondere Dr. Bernhard Günther als Mitglied des Prüfungsausschusses mit Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungs­legung anzusehen. Der Sachverstand bezieht sich jeweils auch auf den in diesen Lagebericht integrierten Nachhaltigkeitsbericht und dessen Prüfung. Die Aufsichtsratsmitglieder sind in ihrer Gesamtheit mit dem Sektor, in dem thyssenkrupp tätig ist, vertraut.