Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG

Vorstand und Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG haben gemäß § 161 Abs. 1 AktG folgende Erklärung abgegeben, die am 1. Oktober 2025 auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht wurde:

Erklärung des Vorstands und Aufsichtsrats
der thyssenkrupp AG
zu den Empfehlungen der
„Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“
gem. § 161 AktG

Duisburg/Essen, 1. Oktober 2025

Die in den vergangenen fünf Jahren abgegebenen Entsprechenserklärungen sind auf unserer Website dauerhaft zugänglich.

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