Rechnungslegung und Abschlussprüfung
thyssenkrupp stellt den Abschluss des thyssenkrupp-Konzerns und die Zwischenberichte nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) auf, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind. Der für die Dividendenzahlung maßgebliche Einzelabschluss der thyssenkrupp AG wird hingegen nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) erstellt.
Der Abschlussprüfer wird entsprechend den gesetzlichen Regeln von der Hauptversammlung für jeweils ein Geschäftsjahr gewählt. Am 31. Januar 2025 wählte die Hauptversammlung auf Vorschlag des Aufsichtsrats die KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG), Düsseldorf, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 / 2025, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenberichten für das Geschäftsjahr 2024 / 2025 und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenberichten für das Geschäftsjahr 2025 / 2026, die vor der ordentlichen Hauptversammlung 2026 erstellt werden. KPMG wurde zudem auf Vorschlag des Aufsichtsrats in der außerordentlichen Hauptversammlung am 8. August 2025 zum Prüfer für die im Rahmen der Abspaltung einer Minderheitsbeteiligung an dem Segment Marine Systems nach dem Umwandlungsgesetz erforderliche Schlussbilanz der thyssenkrupp AG zum 31. Dezember 2024 gewählt.
KPMG ist seit dem Geschäftsjahr 2022 / 2023 Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer der thyssenkrupp AG. Die Bestellung erfolgte 2022 nach einer entsprechenden externen Ausschreibung. Die unterzeichnenden Wirtschaftsprüfer für den Einzelabschluss der thyssenkrupp AG und den Abschluss des thyssenkrupp Konzerns sind seither und zum 30. September 2025 Marc Ufer als Linksunterzeichner sowie Dr. Markus Zeimes als verantwortlicher Wirtschaftsprüfer und Rechtsunterzeichner. Die gesetzlichen Vorgaben und Rotationsverpflichtungen werden erfüllt.