Vorbemerkungen

Zusammengefasster Lagebericht

Der vorliegende Lagebericht fasst den Lagebericht des thyssenkrupp Konzerns und den Lagebericht der thyssenkrupp AG zusammen. Wir berichten darin über den Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses sowie über die Lage und die voraussichtliche Entwicklung des Konzerns und der thyssenkrupp AG. Die Informationen zur thyssenkrupp AG sind im Kapitel „Jahresabschluss der thyssenkrupp AG“ mit Angaben nach HGB enthalten. Wir berichten nach dem Deutschen Rechnungslegungsstandard 20 (DRS 20) „Konzernlagebericht“.

Der zusammengefasste Lagebericht für das Geschäftsjahr 2024 / 2025 enthält erstmals das gesonderte Kapitel „Nachhaltigkeitsbericht“. Der in diesem Kapitel enthaltene zusammengefasste Nachhaltigkeitsbericht erfüllt gleichzeitig die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2022 / 2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 (Corporate Sustainability Directive, CSRD) sowie die Anforderungen an die nichtfinanziellen Berichtspflichten nach §§ 315b bis 315c HGB (nichtfinanzielle Konzernerklärung) und nach §§ 289b bis 289e HGB (nichtfinanzielle Erklärung der thyssenkrupp AG). Darüber hinaus enthält der Nachhaltigkeitsbericht die Angaben gemäß Artikel 8 der Verordnung 2020 / 852 (EU-Taxonomie-Verordnung).

Der Nachhaltigkeitsbericht unterliegt einer gesonderten betriebswirtschaftlichen Prüfung mit begrenzter Sicherheit gemäß ISAE 3000 (Revised). Siehe hierzu auch den „Prüfungsvermerk zum Nachhaltigkeitsbericht“, der außerhalb des Lageberichts im Abschnitt „Weitere Informationen“ enthalten ist.

Unter anderem im Zusammenhang mit der Einfügung des Kapitels „Nachhaltigkeitsbericht“ wurde im Vergleich zum Vorjahr die Gliederungsstruktur des zusammengefassten Lageberichts angepasst. Wesentliche Anpassungen betreffen:

  • Integration der bisher in den separaten Kapiteln „Klima, Energie und Umwelt“, „Einkauf“, „Mitarbeiter“, „Soziale Verantwortung“, „EU-Taxonomie“ und „Übersicht nichtfinanzieller Angaben“ enthaltenen Ausführungen zu Nachhaltigkeitsaspekten in den Nachhaltigkeitsbericht.

  • Integration der bisher in dem separaten Kapitel „Technologie und Innovationen“ enthaltenen Ausführungen in das Kapitel „Grundlagen des Konzerns“.

  • Integration der bisher in den separaten Abschnitten „Geschäftsentwicklung im Konzern“ und „Ertrags- Finanz- und Vermögenslage“ enthaltenen Ausführungen in den neuen Abschnitt „Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage des Konzerns“ innerhalb des Wirtschaftsberichts.

  • Bündelung der bisher unter anderem in den gesonderten Kapiteln „Erklärung zur Unternehmensführung“, „Übernahmerechtliche Angaben“ und „Compliance“ enthaltenen Ausführungen zu Themen der Corporate Governance im Kapitel „Corporate Governance“.

Die Berichterstattung folgt dem internen Steuerungskonzept von thyssenkrupp im Geschäftsjahr 2024 / 2025.

thyssenkrupp hält seit dem Verkauf des Aufzugs­geschäfts Elevator Technology Ende Juli 2020 die Beteiligung TK Elevator, die im Rahmen der Segmentberichterstat­tung der „Überleitung“ zugeordnet ist. Für weitere Details siehe auch Anhang-Nr. 24 (Segmentberichterstattung) und Anhang-Nr. 22 (Finanzinstrumente).

Im Geschäftsjahr 2023 / 2024 wurde für die Aktivitäten von thyssenkrupp Electrical Steel India aus dem Segment Steel Europe ein Verkaufsprozess eingeleitet, der im 4. Quartal des Geschäftsjahres 2023 / 2024 erstmals die Kriterien von IFRS 5 für einen Ausweis als Veräußerungsgruppe erfüllte. Dementsprechend wurde in der Bilanz zum 30. September 2024 ein gesonderter Ausweis der auf diese Aktivitäten entfallenden Vermögenswerte und Verbindlichkeiten erforderlich. Der Verkauf von thyssenkrupp Electrical Steel India wurde am 30. Januar 2025 abgeschlossen.

Die Darstellung des Geschäftsverlaufs ist nach Segmenten gegliedert.

Die Angaben der im Lagebericht enthaltenen Erklärung zur Unternehmensführung unterliegen gemäß § 317 Abs. 2 Satz 6 HGB einer rein formellen Prüfung. Die Erklärung zur Unternehmensführung enthält ferner nach dem DCGK erforderliche Angaben zum internen Kontroll- und Risikomanagementsystem. Diese gehen über die gesetzlichen Anforderungen an den Lagebericht hinaus, sind von der inhaltlichen Prüfung des Lageberichts durch den Abschlussprüfer ausgenommen (lageberichtsfremde Angaben) und in der Erklärung zur Unternehmensführung durch separate Absätze abgegrenzt und entsprechend gekennzeichnet.

Die weiterführenden Links sind nicht Bestandteil des Lageberichts und nicht Teil der Abschlussprüfung.