Aktionäre und Hauptversammlung

Die Aktionäre der thyssenkrupp AG nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung der Gesellschaft wahr. Der Vorstand ist gemäß § 17 Abs. 6 der Satzung ermächtigt, vorzusehen, dass Hauptversammlungen ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten am Ort der Hauptversammlung abgehalten werden (virtuelle Hauptversammlung). Die auf der Hauptversammlung am 3. Februar 2023 beschlossene Ermächtigung galt für zwei Jahre nach Eintragung der entsprechenden Satzungsregelung in das Handelsregister und damit bis zur geplanten ordentlichen Hauptversammlung 2025, die am 31. Januar 2025 stattfand. Die Hauptversammlung hat erneut die vorgenannte Ermächtigung und Satzungsänderung beschlossen, die bis zur geplanten ordentlichen Hauptversammlung 2027 die Durchführung einer virtuellen Hauptversammlung ermöglicht. Der Vorstand trifft seine Entscheidung über die Durchführung einer Hauptversammlung als Präsenzversammlung oder im virtuellen Format stets nach pflichtgemäßem Ermessen anhand aller relevanten sachlichen Kriterien für die jeweilige Hauptversammlung erneut. Sofern der Vorstand zukünftig von der vorgeschlagenen Ermächtigung Gebrauch macht und sich für die Abhaltung einer Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung entscheidet, kommt der Wahrung der Aktionärsrechte eine zentrale Rolle für deren Ausgestaltung und Durchführung zu. Die außerordentliche Hauptversammlung am 8. August 2025, in der mit einer Mehrheit von 99,96 % dem Abspaltungs- und Übernahmevertrag zwischen der thyssenkrupp AG und der thyssenkrupp Projekt 2 GmbH (heute: TKMS AG & Co. KGaA) und damit der Abspaltung einer Minderheitsbeteiligung an dem Segment Marine Systems zugestimmt wurde, wurde als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt. Es ist geplant, die ordentliche Hauptversammlung am 30. Januar 2026 in Präsenz durchzuführen.

In der ordentlichen Hauptversammlung beschließen die Aktionäre regelmäßig über die Verwen­dung des Bilanzgewinns, die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, die Wahl des Abschluss­prüfers sowie über die Billigung des Vergütungsberichts. Grundsätzlich können Aktionäre ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung entweder selbst oder durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl oder einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft ausüben. Ferner haben sie die Möglichkeit, ihre Stimmen online im Internet oder per elektronischer Briefwahl abzugeben. Auf der Website der Gesellschaft kann jedermann die Hauptversammlung – auch und insbesondere im Falle einer Präsenz-Hauptversammlung – in voller Länge live verfolgen. Dort stehen den Aktionären frühzeitig auch alle rechtlich erforderlichen Dokumente und Informationen zur Hauptversammlung zur Verfügung, wie z.B. auch im Vorfeld und zur Vorbereitung der außerordentlichen Hauptversammlung. Auf der Website haben Aktionäre darüber hinaus auch unterjährig Zugang zu einer Vielzahl von Informationen über ihr Unternehmen.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats führt einmal im Jahr in einem strukturierten Governance-Dialog Gespräche mit institutionellen Investoren über Themen, die den Aufsichtsrat und dessen Arbeit betreffen. Die Präsentation, die für diesen Zweck erstellt wird, kann als ein Element der vielfältigen Informationen über Nachhaltigkeitsaspekte (sogenannte ESG-Informationen: ESG = Environment, Social, Governance) für den Kapitalmarkt ebenfalls auf der Website heruntergeladen werden. Darüber hinaus steht der Vorsitzende des Aufsichtsrats Investoren fallweise oder bei besonderem Anlass für Gespräche zur Verfügung