Kennzahlen und Ziele
G1-4 – Korruptions- oder Bestechungsfälle
Im Geschäftsjahr 2024 / 2025 gab es keine Vorfälle von Korruption oder Bestechung, die zu einer Verurteilung des Unternehmens oder zu einer Geldstrafe für das Unternehmen geführt haben.
G1-5 – Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten
Die politische Interessenvertretung übernimmt bei der thyssenkrupp AG die Konzernfunktion Communications, die dem Vorstandsvorsitzenden der thyssenkrupp AG direkt unterstellt ist. Die Verantwortlichkeit für die politische Interessenvertretung liegt demnach im CEO-Ressort der thyssenkrupp AG.
Wesentliche Grundsätze und Regeln für die politische Interessenvertretung sind in unserem Code of Conduct festgehalten. Darüber hinaus verfügt thyssenkrupp über eine Konzernrichtlinie, die sämtliche Aktivitäten im Hinblick auf unser politisches Engagement und unsere Kontaktpunkte regelt. Dies betrifft insbesondere folgende Aktivitäten:
Politisches Engagement und Lobbyarbeit
Einzelmitgliedschaften (nicht privat) in Verbandsvorständen, Arbeitsgruppen und Initiativen zu politischen Themen für thyssenkrupp, beispielsweise Berufsverbände
Verfassen von Positionspapieren in den oben genannten Verbänden, Arbeitsgruppen und Initiativen
Kontakte zu und Begegnungen mit Politikern, Entscheidungs- und Amtsträgern, Besuche von und bei sowie Treffen mit diesen Personen
Teilnahme an Wirtschaftsdelegationen bei Staatsbesuchen
Veröffentlichung politisch relevanter Inhalte
In dieser Konzernrichtlinie ist auch beschrieben, dass das politische Engagement koordiniert, offen und transparent sein soll und dass regulatorische und ethische Standards einzuhalten sind. Darüber hinaus beschreibt die Konzernrichtlinie das grundsätzliche Ziel der politischen Aktivitäten: Mit dem politischen Engagement und der Lobbyarbeit verfolgt thyssenkrupp das Ziel, seine Interessen in den Willensbildungsprozess politischer Vertreter einzubringen, um eigene unternehmerische Bestrebungen durchzusetzen. Derzeit nimmt die Konzernrichtlinie keinen expliziten Bezug auf die Auswirkungen und Chancen, die im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse für das Themenfeld „Politische Einflussnahme und Lobbytätigkeiten“ ermittelt wurden.
thyssenkrupp hat sich darüber hinaus in seinem Code of Conduct dazu verpflichtet, keine direkten oder indirekten finanziellen Zuwendungen und Sachleistungen an politische Parteien, parteinahe oder parteiähnliche Organisationen, Mandatsträger oder an Kandidaten für politische Ämter zu leisten. Der Code of Conduct gilt für alle Unternehmen, Mitarbeiter, Führungskräfte sowie Vorstands- und Geschäftsführungsmitglieder von thyssenkrupp. Unser Ziel ist es, dass die politische Interessenvertretung von thyssenkrupp den Grundsätzen der Integrität und Professionalität folgt und eine unlautere Einflussnahme auf Politik und Gesetzgebung unterbleibt. Darüber hinaus hatte kein Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglied der thyssenkrupp AG in den zwei Jahren vor der Ernennung in die jeweilige Funktion eine vergleichbare Rolle in der öffentlichen Verwaltung oder in Regulierungsbehörden inne.
Die thyssenkrupp AG ist sowohl im Lobbyregister des Deutschen Bundestags (Registernummer: R001468) als auch im Transparenzregister der Europäischen Union (REG-Nummer: 991340152782-87) eingetragen. Darüber hinaus haben einzelne Tochtergesellschaften von thyssenkrupp eigene Einträge im deutschen bzw. europäischen Register:
thyssenkrupp Decarbon Technologies GmbH (527995398085-85)
thyssenkrupp Marine Systems GmbH (R003238)
thyssenkrupp nucera AG & Co. KGaA (R003302 und 326446553312-61)
thyssenkrupp Polysius GmbH (R006215)
thyssenkrupp Steel Europe AG (R001828 und 456211534646-58)
thyssenkrupp Uhde GmbH (R006245)
Inhaltliche Schwerpunkte der politischen Interessenvertretung
Mit der politischen Interessenvertretung möchte thyssenkrupp Partner und Ratgeber der Politik sein und gemeinsam mit der Politik die grüne Transformation der Industrie ermöglichen, deren Wettbewerbsfähigkeit stärken und weitere wichtige industriepolitische Themen, etwa die strategische Autonomie Deutschlands und Europas, vorantreiben. Wir wollen die wirtschaftspolitischen Rahmenbedingungen aktiv mitgestalten. Ein auf Dauer angelegter und regelmäßiger Austausch mit den politischen Stakeholdern ist dafür unerlässlich. Folgende Themen stehen für thyssenkrupp im Fokus:
Grüne Transformation – Damit die grüne Transformation gelingt, ist unseres Erachtens eine möglichst breite Förderung von Technologien und Verfahren notwendig. Dies gilt insbesondere für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft – ist dieser vollzogen, wird eine umfassende Dekarbonisierung von Industrieverfahren und Energieversorgung möglich. Auf dem Weg hin zu einer grünen Wasserstoffwirtschaft setzt sich thyssenkrupp während einer Übergangsphase auch für die Nutzung von blauem Wasserstoff ein. Aus Sicht von thyssenkrupp sollten Verfahren wie Carbon Capture and Storage (CCS) genutzt werden dürfen, um Industrieverfahren so bald wie möglich zu dekarbonisieren. thyssenkrupp engagiert sich zudem für die Schaffung von grünen Leitmärkten, in denen der Einsatz klimafreundlicher Grundstoffe – also Materialien, deren Herstellung mit geringeren CO2-Emissionen verbunden ist – gezielt durch geeignete politische Rahmenbedingungen gestärkt wird.
Sichere Energieversorgung – Die Absicherung langfristig stabiler und wettbewerbsfähiger Energiepreise in Deutschland und Europa ist für thyssenkrupp von entscheidender Bedeutung. Das gilt sowohl für den Preis von Strom, der durch die zunehmende Elektrifizierung noch wichtiger werden wird, als auch für den Preis von grünem Wasserstoff, der für die grüne Transformation erforderlich ist.
Handelsschutzmaßnahmen – Die Zahl der niedrigpreisigen Importe aus dem EU-Ausland hat in den vergangenen Jahren insbesondere in der Stahlindustrie stark zugenommen. Daher setzt sich thyssenkrupp für einen effektiven Handelsschutz ein: Bestehende WTO- und EU-rechtliche Handlungsspielräume müssen stärker genutzt und neue Instrumente zum Schutz vor Billigimporten aus Staaten mit Überkapazitäten (Zollregime) etabliert werden. Darüber hinaus setzt sich thyssenkrupp für einen wirksamen Carbon-Leakage-Schutz ein und fordert beispielsweise Anpassungen beim CO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM), etwa die Erweiterung des CBAM-Anwendungsbereichs auf stahlintensive weiterverarbeitete Produkte.
Strategische Autonomie – In Zeiten zunehmender geopolitischer Spannungen wird es immer wichtiger, grundlegende technische Fähigkeiten und Produktionskapazitäten in Europa zu halten. Zu den aus Sicht von thyssenkrupp strategisch wichtigen Industrien gehören beispielsweise der Anlagenbau, Marinewerften und die Stahlherstellung. Durch den Erhalt dieser Kompetenzen in Deutschland und Europa können Wertschöpfungsketten besser geschützt werden. thyssenkrupp wirbt für resiliente, diversifizierte Lieferketten, die Förderung einer starken europäischen Industrie und den Erhalt technischer und industrieller Kompetenzen („Buy European“).
Maßnahmen im Rahmen der politischen Interessenvertretung
Die grüne Transformation unserer Wirtschaft zählt zu den größten Herausforderungen und zugleich zu den größten Chancen für Deutschland und Europa. Koordinierte Lösungen sind erforderlich, um sicherzustellen, dass Deutschland und Europa attraktive und wettbewerbsfähige Wirtschaftsstandorte bleiben. Vor diesem Hintergrund wird das unternehmerische Handeln von thyssenkrupp von politischen Entscheidungen und Regulierungen mitbestimmt. Da neben der Zementindustrie ein Großteil der Emissionen mit der Stahlproduktion von thyssenkrupp zusammenhängt, konzentrieren sich die wichtigsten und wirkungsvollsten Hebel zur Dekarbonisierung in erster Linie – wenn auch nicht ausschließlich – auf die politischen Rahmenbedingungen, die den ökologischen Wandel der Stahlproduktion betreffen. Die politische Interessenvertretung bei thyssenkrupp – im Hinblick auf die potentiellen positiven Auswirkungen und Chancen zum direkten Dialog mit politischen Entscheidungsträgern sowie zur Mitgestaltung des regulatorischen Umfelds – wird daher zu einem Großteil von Steel Europe ausgeführt.
Vor diesem Hintergrund steht thyssenkrupp in regelmäßigem Dialog mit verschiedenen Interessensgruppen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene, um Empfehlungen auszusprechen, wie die grüne Transformation gelingen und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen und der europäischen Industrie langfristig aufrechterhalten werden kann. In diesem Zusammenhang adressiert thyssenkrupp regelmäßig konkrete Regelungsvorhaben – insbesondere zu den Themen Klimaschutz, Energie und Wasserstoff – auf nationaler und europäischer Ebene. Eine Übersicht dieser Regelungsvorhaben veröffentlichen die im Lobbyregister eingetragenen thyssenkrupp Gesellschaften regelmäßig. Dort werden auch die Verbandsmitgliedschaften sowie die gemeldeten finanziellen Aufwendungen (beispielsweise Personalkosten, Infrastrukturkosten, Repräsentationskosten) für die politische Interessenvertretung aufgeführt und beschrieben. Mit Blick auf das kommende Geschäftsjahr wird von einem ähnlichen finanziellen Aufwand ausgegangen wie 2024 / 2025.
G1-6 – Zahlungspraktiken
Die Allgemeinen Beschaffungsbedingungen von thyssenkrupp Gesellschaften umfassen auch Standardzahlungsbedingungen. Der Begriff „Standardzahlungsbedingungen“ bezeichnet die dort angegebene Zahlungsfrist; sie wird von den einzelnen Gesellschaften festgelegt. Eine Unterscheidung nach Lieferantenkategorie existiert hierbei nicht. In der Regel liegt die Zahlungsfrist zwischen 60 und 90 Tagen. Abweichend davon beträgt sie an einigen europäischen Standorten nur 30 Tage, während sie in bestimmten Fernost-Standorten bei den Segmenten Decarbon Technologies und Automotive Technology in Ausnahmefällen bis zu 180 Tage beträgt. Einige kleinere Konzernunternehmen verwenden keine Standardzahlungsbedingungen, sondern treffen mit ihren Lieferanten individuelle Vereinbarungen über die Bezahlung ihrer Produkte oder Dienstleistungen.
Die gesetzlich verpflichtend zu berichtenden Datenpunkte ermitteln wir, indem wir die verfügbaren Informationen aus den einzelnen ERP-Systemen innerhalb der rechtlich selbstständigen Einheiten des Konzerns auswerten. Ungefähr 96 % der Ausgaben von thyssenkrupp sind in der berichtenden Kennzahl berücksichtigt, während die ERP-Systeme der restlichen 4 % keine Auswertungsmöglichkeit boten. Wir haben keine Anhaltspunkte identifiziert, dass die Ausgaben, die bei der Auswertung nicht berücksichtigt werden konnten, systematisch von den berücksichtigten Ausgaben abweichen. Die verbleibenden 4 % werden daher auf den Wert geschätzt, der für die 96 % ermittelt wurde.
Die durchschnittliche Zeit zwischen Beginn der Zahlungsfrist und tatsächlicher Zahlung betrug im Berichtsjahr 35 Tage; 75 % der getätigten Zahlungen lagen innerhalb der Standardzahlungsziele. Im Falle individueller Zahlungszielvereinbarungen außerhalb der Standardzahlungsziele wurde der Zahlungsvorgang als außerhalb der Standardzahlungsziele gewertet, auch wenn die individuellen Vereinbarungen eingehalten wurden. Verspätete Zahlungen können prozessual bedingt sein, wenn aufgrund wöchentlicher Zahlungsläufe marginale Verspätungen entstehen.
Zum Stichtag 30. September 2025 waren keine Gerichtsverfahren von Lieferanten wegen Zahlungsverzug anhängig.