Über diesen Bericht
Für thyssenkrupp ist Nachhaltigkeit ein wesentliches Element seines Leitbilds und integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie. Mit diesem Nachhaltigkeitsbericht legen wir unsere ökologischen, sozialen und Governance-bezogenen Leistungen offen und schaffen damit Transparenz über unsere unternehmerische Verantwortung.
Den Nachhaltigkeitsbericht haben wir zur Erfüllung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2022 / 2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) sowie der Anforderungen der §§ 315b und 315c HGB an eine nichtfinanzielle Konzernerklärung und der §§ 289b bis 289e HGB an eine nichtfinanzielle Erklärung der Gesellschaft aufgestellt. Seit dem Berichtsjahr 2022 / 2023 sind wir verpflichtet, erweiterte Angaben zur Konformität unserer Wirtschaftsaktivitäten im Rahmen der EU-Taxonomie zu machen; diese Angaben sind ebenfalls in den Nachhaltigkeitsbericht integriert.
Die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts erfolgte erstmalig und unter vollständiger Anwendung des ersten Satzes der European Sustainability Reporting Standards (ESRS) als Rahmenwerk. Die nichtfinanzielle Erklärung für die thyssenkrupp AG wurde ohne Zugrundelegung eines Rahmenwerkes aufgestellt.
Die CSRD markiert einen bedeutenden Schritt hin zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit in der Nachhaltigkeitsberichterstattung europäischer Unternehmen und erweitert die Offenlegungspflichten berichtspflichtiger Unternehmen erheblich. Sie trat am 5. Januar 2023 auf EU-Ebene in Kraft und muss von den Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt werden. Die ESRS konkretisieren die Anforderungen der CSRD. Sie sollen als delegierte Verordnung unmittelbar in allen EU-Staaten gelten.
In den ESRS sind die Berichtspflichten genau definiert. Die Berichterstattung folgt dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit: Unternehmen müssen wesentliche Nachhaltigkeitsthemen sowohl im Hinblick auf die Auswirkungen der Unternehmensaktivitäten auf die Gesellschaft und die Umwelt als auch auf die Risiken und Chancen durch externe Einflüsse hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen Relevanz berichten. In den einzelnen Abschnitten des Nachhaltigkeitsberichts erläutern wir außerdem Risiken aufgrund negativer Auswirkungen der Geschäftstätigkeit von thyssenkrupp auf nichtfinanzielle Aspekte, wie Umwelt und Gesellschaft. Auf Basis unserer Risikoanalyse ergeben sich keine zusätzlich zu berichtenden wesentlichen nichtfinanziellen Risiken gemäß § 289c HGB.
Die Inhalte des Nachhaltigkeitsberichts beziehen sich auf das Geschäftsjahr 2024 / 2025 und gelten für den Konzern und für die thyssenkrupp AG gleichermaßen.
Die nachfolgende Tabelle zeigt, wie die Nachhaltigkeitsaspekte gemäß den HGB-Anforderungen auf die für thyssenkrupp wesentlichen ESRS-Themenstandards übergeleitet werden. Zudem wird aufgezeigt, in welchen Kapiteln diese Aspekte verortet sind.
Für die nachfolgende Berichterstattung folgen wir der Struktur der ESRS. Der Index zum Nachhaltigkeitsbericht zeigt auf, welche ESRS-Angaben für thyssenkrupp wesentlich und an welcher Stelle sie im Bericht zu finden sind. Diesen finden Sie in diesem Kapitel im Abschnitt „IRO-2 In ESRS enthaltene von der Nachhaltigkeitserklärung des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten“.