Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
In diesem Bereich
IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen ESRS 2 IRO-1 E1 – Analyse klimabezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen ESRS 2 IRO-1 E2 – Analyse der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung ESRS 2 IRO-1 E3 – Analyse der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen ESRS 2 IRO-1 E4 – Analyse der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosysteme ESRS 2 IRO-1 E5 – Analyse ressourcennutzungsbezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen IRO-2 – In ESRS enthaltene, vom Nachhaltigkeitsbericht des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
IRO-1 – Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung und Bewertung der wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen
Dieser Nachhaltigkeitsbericht basiert auf der doppelten Wesentlichkeitsanalyse gemäß der ESRS Vorgaben. Durch die Wesentlichkeitsanalyse identifizieren wir jene Nachhaltigkeitsthemen, die für unser Unternehmen und unsere Stakeholder am bedeutendsten sind. Im Rahmen dieser Analyse berücksichtigen wir sowohl die Auswirkungen unserer Geschäftstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft (Inside-out-Perspektive) als auch die finanziellen Risiken und Chancen durch externe Einflüsse auf unser Geschäftsmodell (Outside-in-Perspektive). In diesem Bericht behandeln wir alle Themen, die wir aus einer oder beiden Perspektiven als wesentlich eingestuft haben.
Um die für thyssenkrupp wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen zu identifizieren, haben wir einen mehrstufigen Analyseprozess durchgeführt, der nachfolgend beschrieben wird. Die Grundlage hierfür bilden die Vorgaben der ESRS. Die Durchführung und Koordination hat ein Expertenteam der Konzernfunktion Sustainability verantwortet.
Definition des Umfangs und der Stakeholder
Für die Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde in einem ersten Schritt der in der Finanzberichterstattung verwendete Konsolidierungskreis sowie die zugrunde liegende vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette gemäß den Anforderungen der ESRS systematisch bestimmt; damit konnten wir eine Bewertung aller relevanten Geschäftsaktivitäten und Länder sowie unserer Produkte und Dienstleistungen sicherstellen. Weiterführende Informationen zur Definition des Konsolidierungskreises sowie zur Abgrenzung der Wertschöpfungskette finden Sie im Abschnitt „BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts“ oben in diesem Kapitel. Zudem haben wir interne Informationen und Belege wie den thyssenkrupp Geschäftsbericht des vergangenen Geschäftsjahres, unsere Umweltdatenberichte, Ergebnisse der Lieferkettenanalyse sowie ESG-Benchmarkings und unserer Risikoinventur als Quelle für potenziell wesentliche Themen herangezogen. Zusätzlich wurden externe Nachhaltigkeitsreporting-Standards wie die der Global Reporting Initiative (GRI), des Sustainability Accounting Standards Board (SASB), des International Sustainability Standards Board (ISSB), die Sustainable Development Goals (SDGs) sowie für thyssenkrupp relevante ESG-Ratings zur Orientierung berücksichtigt.
Anschließend haben wir die für die Geschäftstätigkeit von thyssenkrupp wesentlichen Stakeholdergruppen identifiziert (weiterführende Informationen dazu finden Sie im Abschnitt „SBM-2 Interessen und Standpunkte der Stakeholder“ dieses Kapitels). Um deren Interessen und Positionen abzubilden, wurden ausschließlich interne Vertreter konsultiert und aktiv in den weiteren Prozess eingebunden. Dabei handelt es sich um ESG-Fachexperten auf Konzern- und Segmentebene, die aufgrund ihres Fachwissens und des umfangreichen Austauschs mit diesen Stakeholdern im Rahmen der Tätigkeit in ihrer jeweiligen Abteilung in der Lage sind, die Perspektiven der jeweiligen Stakeholder fundiert und differenziert einzunehmen.
Identifizierung von Auswirkungen, Risiken und Chancen
Im nächsten Schritt wurde anhand der vorgenannten Informationsquellen eine Themenliste erstellt, die alle Nachhaltigkeitsaspekte umfasst, die gemäß den Anforderungen der ESRS, insbesondere ESRS 2 Anlage A in die doppelte Wesentlichkeitsanalyse einzubeziehen sind. Ziel war es, Auswirkungen, Risiken und Chancen unserer Geschäftstätigkeit systematisch zu identifizieren und im weiteren Prozess zu bewerten.
Die Identifikation und Definition der relevanten Themen sowie der daraus abgeleiteten potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen erfolgte durch das für das Projektmanagement verantwortliche Expertenteam. Die Themenliste wurde anschließend mit den Vertretern der zentralen Stakeholdergruppen abgestimmt und validiert. Auf diese Weise wollten wir sicherstellen, dass das interne umfassende Fachwissen einbezogen und die Themenliste vollständig sowie die daraus abgeleiteten Auswirkungen, Risiken und Chancen konsistent abgebildet wurden.
Die Auswirkungen, Risiken und Chancen haben wir in zwei Kategorien unterteilt: „auf/für die Gesellschaft“ und „auf/für die Umwelt“. Dabei wurden sowohl der eigene Geschäftsbereich als auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette sowie kurz-, mittel- und langfristige Zeithorizonte einbezogen. Darüber hinaus haben wir berücksichtigt, ob identifizierte Auswirkungen und Abhängigkeiten finanzielle Risiken auslösen. Bei den Auswirkungen wurde zusätzlich zwischen positiven oder negativen, tatsächlichen oder potenziellen Auswirkungen unterschieden. Die Analyse basierte auf einer Bruttobetrachtung, bei der keine Bewertung der bereits realisierten unternehmensspezifischen Mitigations- oder Steuerungsmaßnahmen berücksichtigt wurden. Inhärente Bestandteile des betrieblichen Status quo können Teil der Bruttobetrachtung sein, sofern diese unweigerlich mit regulatorischen oder Industrie-übergreifenden Anforderungen verbunden sind.
Zudem wurden Erkenntnisse aus dem konzernweiten Verfahren zur Achtung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten berücksichtigt (weiterführende Informationen zu diesem Verfahren finden sich im Kapitel „ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“). Sie dienten insbesondere dazu, bestehende Risiken in der Wertschöpfungskette zu bewerten und die Relevanz entsprechender Themen in der Wesentlichkeitsanalyse zu untermauern.
Die Identifizierung der Auswirkungen, Risiken und Chancen haben wir für den gesamten Konzern durchgeführt. Wenn sich bei einzelnen Segmenten die Auswirkungen, Risiken und Chancen stark unterschieden, wurden die entsprechenden Themen disaggregiert betrachtet, um im weiteren Prozess eine transparente und differenzierte Bewertung sicherzustellen. Nach der Bewertung haben wir einen umsatzbasierten Aggregationsschwellenwert genutzt, den wir bei 40 % festgelegt haben, um die Wesentlichkeit auf Konzern- bzw. Segmentebene zu bestimmen. Auf diese Weise sollte gewährleistet werden, dass segmentspezifisch relevante Themen angemessen erfasst, bewertet und berichtet werden.
Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen
Für die Bewertung der potenziellen Auswirkungen, Risiken und Chancen wurde eine konzernweit einheitliche Bewertungsmethodik festgelegt. Die Analyse der Auswirkungen orientierte sich an den im ESRS 1 definierten Bewertungsdimensionen. Bei der Bewertung der positiven Auswirkungen wurden Ausmaß und Umfang berücksichtigt, während bei negativen Auswirkungen zusätzlich die Unabänderlichkeit einbezogen wurde. Auswirkungen wurden darüber hinaus unter Berücksichtigung ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit bewertet.
Eine positive oder negative Auswirkung auf Konzernebene wird als „tatsächlich“ eingestuft, sofern mindestens ein konkreter Fall, etwa ein Vorfall oder ein bestätigtes Ereignis bekannt ist. Liegt kein bestätigter Fall vor, erfolgt die Einstufung als „potenziell“. Besonderes Augenmerk haben wir bei der Bewertung überdies auf potenziell negative Auswirkungen auf die Menschenrechte gelegt und die Schwere der Auswirkung vorrangig gegenüber ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit gewichtet.
Die Risiken und Chancen wurden nach ihrem potenziellen finanziellen Ausmaß und der Wahrscheinlichkeit ihres Eintretens bewertet und nach Art kategorisiert. Zur systematischen Einordnung der einzelnen Bewertungsdimensionen im Rahmen der Analyse der Auswirkungen, Risiken und Chancen wurde eine Skala von 1 bis 4 herangezogen, die jeweils durch eine Definition unterlegt wurde.
Um ein einheitliches Verständnis des Bewertungsprozesses und der Methodik zu gewährleisten, haben wir einen strukturierten Bewertungsleitfaden erstellt, allen Projektbeteiligten zur Verfügung gestellt und im Rahmen von Informationsveranstaltungen umfassend erläutert.
In ihrer Funktion vertraten die ESG-Fachexperten auf Konzern- und Segmentebene als Vertreter die relevanten Stakeholdergruppen und nahmen im Rahmen des Bewertungsprozesses deren Positionen ein. Inhaltliche Grundlagen für ihre Bewertung der Wesentlichkeit waren beispielsweise Nachhaltigkeitsstrategien, projektspezifische Erkenntnisse oder die Zusammenarbeit mit Akteuren wie kommunalen Verwaltungen. Sie brachten in die Bewertung nicht nur ihr Fachwissen ein, sondern auch ihr tiefes Verständnis der organisatorischen Strukturen und der regionalen Anforderungen, die unsere konzernweiten Aktivitäten beeinflussen.
Aggregation und Validierung der Wesentlichkeitsbewertungen
Nach Abschluss der Identifizierung und Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen wurden die Ergebnisse konsolidiert, um die doppelte Wesentlichkeit der Nachhaltigkeitsthemen zu bestimmen. Dabei haben wir die Erkenntnisse aus den vorangegangenen Analyseschritten zusammengeführt. Für die Einordung der Themen in die Wesentlichkeitsmatrix wurde ein Schwellenwert definiert; dadurch haben wir die Grundlage für eine transparente und nachvollziehbare Entscheidung über die Aufnahme oder den Ausschluss der Themen geschaffen. Bei der Festlegung des Schwellenwerts wurde die Verteilung der bewerteten Auswirkungen, Risiken und Chancen auf der gesamten Skala betrachtet und die Wesentlichkeitsschwelle bei sieben festgelegt. Der Schwellenwert wurde auf Basis der aggregierten Bewertungen innerhalb der vierstufigen Skala ermittelt. Dieser Schwellenwert wurde als angemessen betrachtet, da er unterhalb der Mitte des maximal möglichen Wertes von 16 liegt und somit eine objektive Differenzierung zwischen wesentlichen und nicht wesentlichen Aspekten ermöglicht. Für die Nachhaltigkeitsberichterstattung wurden anschließend die als wesentlich identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen den entsprechenden Themenclustern und relevanten ESRS-Angabepflichten zugeordnet. Sobald eine einzige Auswirkung, ein Risiko oder eine Chance als wesentlich bewertet wurde, wurde das entsprechende Thema als wesentlich definiert.
Zur Qualitätssicherung und Nachvollziehbarkeit der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurden klare Entscheidungsprozesse sowie interne Kontrollmechanismen eingeführt. Diese Maßnahmen sollen dazu dienen, die Vollständigkeit und Richtigkeit der Darstellung der identifizierten Auswirkungen, Risiken und Chancen im Nachhaltigkeitsbericht zu gewährleisten. Überdies wurden die Ergebnisse der Bewertung gemeinsam mit den Stakeholdervertretern besprochen und validiert.
Die finalen Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse sowie die daraus resultierenden Berichtspflichten wurden anschließend dem Vorstand vorgelegt und von ihm freigegeben. Der Aufsichtsrat wurde im Rahmen der regelmäßig stattfindenden Sitzungen des Prüfungsausschusses fortlaufend in die Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß CSRD und die Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse einbezogen.
Im Rahmen der doppelten Wesentlichkeitsanalyse wurde sichergestellt, dass sich die Definition der Schwellenwerte zur finanziellen Wesentlichkeit in der zugrunde liegenden Risikomethodik an den im Risikomanagement etablierten Bewertungsmaßstäben orientiert und damit CSRD-relevante Risiken grundsätzlich in den regulären Risikomanagementprozess des Unternehmens einbezogen werden können. Um die CSRD-relevanten Risiken im regulären Risikomanagement einbeziehen zu können, haben wir unseren Risikokatalog zur ersten in diesem Berichtsjahr durchgeführten Risikoinventur um die thematischen Anforderungen aus den ESRS erweitert, die bereits in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse verwendet wurden. Die Ergebnisse der Wesentlichkeitsanalyse werden im Hinblick auf die Relevanz für die Risikoinventur systematisch untersucht und mit den Risikoverantwortlichen erörtert. Durch die verantwortlichen Risikomanager der Geschäfte erfolgt im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Risikoinventur unter Berücksichtigung bereits umgesetzter Steuerungsmaßnahmen die Erfassung oder Aktualisierung. Damit möchten wir eine konsistente und konzernweit abgestimmte Vorgehensweise im Risikomanagement gewährleisten. Die Weiterentwicklung unserer Prozesse bleibt dabei ein zentraler Bestandteil unserer Verbesserungsstrategie.
Die oben beschriebene doppelte Wesentlichkeitsanalyse haben wir bereits im Geschäftsjahr 2023 / 2024 initial durchgeführt. Für das Berichtsjahr haben wir die Ergebnisse unter Einbeziehung der internen Vertreter der Stakeholdergruppen erneut überprüft und ihre Gültigkeit vom Vorstand der thyssenkrupp AG bestätigen lassen. Zukünftige Überprüfungen und Weiterentwicklungen des Bewertungsprozesses sind im Rahmen der jährlichen Berichterstattung vorgesehen. Dabei wird insbesondere geprüft, inwieweit methodische Anpassungen, neue regulatorische Anforderungen oder veränderte unternehmensspezifische Rahmenbedingungen eine Überarbeitung der Wesentlichkeitsanalyse erforderlich machen. Da thyssenkrupp im Berichtsjahr erstmalig gemäß den Anforderungen der CSRD berichtet, können wir auch keine Veränderungen gegenüber früheren Berichtszeiträumen dokumentieren.
ESRS 2 IRO-1 E1 – Analyse klimabezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen
Um tatsächliche und potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit dem Klimawandel zu identifizieren und zu bewerten, hat thyssenkrupp im Rahmen der Wesentlichkeitsbewertung den LEAP-Ansatz (LEAP = Locate, Evaluate, Assess, Prepare) angewendet. Dieser strukturierte Prozess umfasst vier Phasen: die Lokalisierung von Schnittstellen zur Natur innerhalb des eigenen Geschäftsbereichs sowie entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, die Bewertung relevanter Abhängigkeiten und Auswirkungen, die Einschätzung wesentlicher Risiken und Chancen sowie die abschließende Berichterstattung der Ergebnisse.
In der ersten Phase wurden folgende Themenfelder bewertet: Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz und Energie. Die Bewertung erfolgte dabei aggregiert.
Die Methoden, Annahmen und Werkzeuge, die wir für die Identifikation und Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen verwendet haben, orientieren sich an dem im Abschnitt „ESRS 2 IRO-1“ offengelegten Verfahren. Im Ergebnis wurden die Themen Anpassung an den Klimawandel, Klimaschutz und Energie konzernweit als wesentlich eingestuft. Diese Einschätzung wurde durch Szenarioanalysen zu transitorischen und physischen Klimarisiken bestätigt: Die transitorische Analyse basiert auf einem unternehmensspezifisch entwickelten kombinierten Net-Zero-2050-Szenario (IEA, IPCC, EU 1.5TECH) und bewertet potenzielle politische, technologische und wirtschaftliche Übergangsereignisse entlang der Wertschöpfungskette qualitativ nach Eintrittswahrscheinlichkeit und Auswirkungsgrad. Die physische Analyse basiert auf Klimaprojektionen des CMIP6-Modellsatzes unter verschiedenen Emissions- und Entwicklungspfaden (u. a. SSP5-8.5) und kombiniert standortbezogene Vulnerabilitäts- und Gefährdungsindikatoren, um akute und chronische Klimarisiken über unterschiedliche Zeithorizonte für den eigenen Geschäftsbereich zu bewerten. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Kapitel „ESRS E1 Klimawandel“. Die Auswertung der erhobenen Umweltdaten ergab, dass das Themenfeld ESRS E1-7 im Zuge der doppelten Wesentlichkeitsanalyse als nicht wesentlich einzustufen ist. Ausschlaggebend hierfür war das Fehlen der berichtspflichtigen Aktivitäten im Bereich der Entnahme von Treibhausgasen sowie die lediglich in vernachlässigbarem Umfang erfolgte Stilllegung von CO2-Zertifikaten.
ESRS 2 IRO-1 E2 – Analyse der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung
Im Rahmen der Wesentlichkeitsbewertung hat thyssenkrupp einen strukturierten LEAP-Ansatz angewendet, um tatsächliche und potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung zu identifizieren und zu bewerten. Dieser strukturierte Prozess umfasst vier Phasen: die Lokalisierung von Schnittstellen zur Natur innerhalb des eigenen Geschäftsbereichs sowie entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, die Bewertung relevanter Abhängigkeiten und Auswirkungen, die Einschätzung wesentlicher Risiken und Chancen sowie die abschließende Berichterstattung der Ergebnisse.
In der ersten Phase wurden folgende Themenfelder bewertet: Luft-, Wasser- und Bodenemissionen, Mikroplastik, besorgniserregende Stoffe sowie Abhängigkeiten von Ökosystemdienstleistungen , die bei der Minderung von Auswirkungen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung helfen. Mit Ausnahme des Themas Luftemissionen erfolgte die Bewertung dabei disaggregiert.
Die Methoden, Annahmen und Werkzeuge, die wir für die Identifikation und Bewertung der Auswirkungen, Risiken und Chancen verwendet haben, orientieren sich an dem im Abschnitt „ESRS 2 IRO-1“ offengelegten Verfahren. Im Ergebnis wurden die Themen Luft- und Bodenemissionen konzernweit als wesentlich eingestuft. Wasseremissionen wurden nur für das Segment Steel Europe als wesentlich identifiziert. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Kapitel „ESRS E2 Umweltverschmutzung“.
ESRS 2 IRO-1 E3 – Analyse der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen
Um tatsächliche und potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen systematisch zu identifizieren und zu bewerten hat thyssenkrupp einen strukturierten LEAP-Ansatz angewendet. Dieser Ansatz umfasst vier Phasen: die Lokalisierung von Schnittstellen zur Natur innerhalb des eigenen Geschäftsbereichs sowie entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, die Bewertung von Abhängigkeiten und Auswirkungen insbesondere im Hinblick auf Verschmutzung, Entnahme und Nutzung, die Einschätzung potenzieller finanzieller und ökologischer Risiken und Chancen sowie die abschließende Berichterstattung der Ergebnisse.
In der ersten Phase wurden folgende Themenfelder bewertet: Wasserverbrauch und -entnahme, Ableitung von Wasser, Ableitung von Wasser in Ozeane sowie Gewinnung und Nutzung von Meeresressourcen einschließlich der damit verbundenen wirtschaftlichen Tätigkeiten. Die Bewertung erfolgte, außer für das Thema Meeresressourcen, auf disaggregierter Ebene.
Die Analyse ergab, dass für thyssenkrupp Auswirkungen und Risiken im Zusammenhang mit der Wasserentnahme und dem Wasserverbrauch als wesentlich einzustufen sind. Das Thema Wasserableitung wurde als segmentspezifisches Thema für Steel Europe identifiziert.
ESRS 2 IRO-1 E4 – Analyse der Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit biologischer Vielfalt und Ökosysteme
Im Rahmen der Wesentlichkeitsbewertung hat thyssenkrupp auch hier einen strukturierten LEAP-Ansatz angewendet, um tatsächliche und potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Biologischer Vielfalt und Ökosystemen systematisch zu identifizieren und zu bewerten. Dieser Ansatz umfasst vier Phasen: die Lokalisierung von Schnittstellen zur Natur innerhalb des eigenen Geschäftsbereichs sowie entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, die Bewertung von biodiversitätsbedingten Abhängigkeiten und Auswirkungen, die Einschätzung wesentlicher Risiken und Chancen sowie die abschließende Berichterstattung der Ergebnisse.
Im Rahmen der ersten Phase wurden folgende Themenfelder bewertet: Beitrag zu Treibern des Biodiversitätsverlusts, deren Auswirkungen auf den Arten- und Ökosystemzustand sowie die Auswirkungen und Abhängigkeiten von Ökosystemleistungen. Die Bewertung erfolgte überwiegend auf aggregierter Ebene. Die Analyse ergab, dass für die thyssenkrupp AG Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Biodiversität als nicht wesentlich einzustufen sind. Für den eigenen Geschäftsbereich wurde diese Einschätzung ergänzend im Rahmen einer standortbezogenen Biodiversitätsanalyse bestätigt: Mithilfe eines geodatenbasierten Tools wurden Standorte des Unternehmens auf mögliche Abhängigkeiten von Ökosystemleistungen (z. B. Bestäubung, Wasserreinigung, Habitatbereitstellung) sowie auf potenzielle Auswirkungen auf Biodiversität untersucht. Bewertungsgrundlage waren globale Kriterien wie Biodiversitätsintaktheitsindex, Wasserstress, Bodenqualität, Landnutzung, funktionale Konnektivität und Bestäubungspotenzial. Dabei wurden auch systemische Risiken wie die potenzielle Beeinträchtigung bedrohter Arten und die kumulative Belastung biodiversitätssensitiver Gebiete berücksichtigt. Die Analyse zeigte, dass nur wenige Standorte in oder nahe solcher Gebiete liegen und lediglich ein kleiner Teil davon indikativ als potenziell relevant eingestuft wurde. Diese Relevanzeinschätzung basiert sowohl auf den örtlichen Umweltbedingungen als auch auf den jeweils ausgeübten wirtschaftlichen Tätigkeiten, stellt jedoch keine Feststellung tatsächlicher Beeinträchtigungen dar. Insgesamt ergaben sich daraus keine Hinweise auf wesentliche biodiversitätsbezogene Abhängigkeiten oder Auswirkungen.
ESRS 2 IRO-1 E5 – Analyse ressourcennutzungsbezogener Auswirkungen, Risiken und Chancen
Auf Basis des LEAP-Ansatzes hat thyssenkrupp im Rahmen der Wesentlichkeitsbewertung einen strukturierten Analyseprozess durchgeführt mit dem Ziel, tatsächliche und potenzielle Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft zu identifizieren und zu bewerten. Der Prozess umfasste die Lokalisierung von Schnittstellen zur Natur innerhalb unseren eigenen Geschäftsbereichs sowie entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette, die Bewertung von Abhängigkeiten und Auswirkungen, die Einschätzung wesentlicher Risiken und Chancen sowie die abschließende Berichterstattung der Ergebnisse.
Im Fokus der Bewertung standen drei zentrale Themenfelder: erstens die Ressourcenzuflüsse, einschließlich der Ressourcennutzung, insbesondere im Hinblick auf die Kreislauffähigkeit eingesetzter Materialien, die Optimierung der Ressourcennutzung sowie die Unterscheidung zwischen erneuerbaren und nicht erneuerbaren Ressourcen; zweitens die Ressourcenabflüsse, die sich aus der Herstellung und Vertrieb von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen ergeben; drittens die Abfälle, einschließlich der Behandlung gefährlicher und nicht gefährlicher Abfälle. Die Bewertung erfolgte für alle Themenfelder disaggregiert.
Die Analyse berücksichtigte darüber hinaus eine Vielzahl von Aspekten, darunter die mit der Ressourcennutzung verbundenen Geschäftsbereiche, die wesentlichen Auswirkungen und Risiken eines unveränderten Geschäftsmodells, die Chancen im Zusammenhang mit einer zirkulären Wirtschaftsweise sowie die Stufen der Wertschöpfungskette, auf denen sich Ressourcenverbrauch und negative Auswirkungen besonders konzentrieren. Die Analyse ergab, dass für die thyssenkrupp AG wesentliche Auswirkungen und Chancen im Zusammenhang mit dem Thema Nutzung und Kreislauffähigkeit der Ressourcen sowie mit dem Thema Abfall bestehen.
IRO-2 – In ESRS enthaltene, vom Nachhaltigkeitsbericht des Unternehmens abgedeckte Angabepflichten
Der nachfolgende Index zeigt alle Angabepflichten der ESRS, die wir bei der Erstellung unseres Nachhaltigkeitsberichts auf der Grundlage der Ergebnisse der doppelten Wesentlichkeitsanalyse berücksichtigt haben. Mithilfe dieser Tabelle können die Informationen zu den jeweiligen ESRS-Angabepflichten im Bericht gefunden werden.
Die nachfolgende Tabelle listet alle Datenpunkte auf, die sich aus weiteren EU-Rechtsvorschriften gemäß ESRS 2, Anlage B, ergeben. Sie zeigt an, wo diese Datenpunkte in unserem Nachhaltigkeitsbericht verortet sind, welche als „nicht wesentlich“ oder „nicht relevant“ eingestuft wurden und bei welchen die sogenannte „Phase-In-Option“ zur Anwendung kommt.