Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

E2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Die nachfolgend dargelegten Konzepte betreffen Fragestellungen im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung, die sich durch eigene Geschäftsaktivitäten oder Geschäftsaktivitäten in der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette ergibt oder ergeben kann. Dazu zählen die Vermeidung und Reduktion von Luft-, Wasser- und Bodenverunreinigungen, der sachgerechte Umgang mit gefährlichen Stoffen und Abfällen sowie die Prävention von Vorfällen und Notsituationen in Verbindung mit der Minderung und Begrenzung ihrer Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt.

Umwelt- und Energiemanagement

Die Konzernrichtlinie für Umwelt- und Energiemanagement legt verbindliche Vorgaben zur Steuerung umweltrelevanter Aktivitäten fest – einschließlich der Reduzierung von Emissionen in Luft, Wasser und Boden, der Berücksichtigung von Umweltaspekten im Produktlebenszyklus sowie des Umgangs mit Vorfällen und Notsituationen.

thyssenkrupp verfolgt mit seiner Umwelt- und Energiepolitik das Ziel, negative Auswirkungen auf die Umwelt – sowohl durch Aktivitäten im eigenen Geschäftsbereich als auch, in Teilen, entlang der nachgelagerten Wertschöpfungskette – zu minimieren sowie Energie und Ressourcen möglichst effizient zu nutzen. Zu diesem Zweck wurde eine Konzernrichtlinie etabliert, welche die Organisation und Steuerung des Umwelt- und Energiemanagements im Unternehmen regelt. Dieses Regelwerk legt zentrale Strukturen, Zuständigkeiten und Mindestanforderungen für die internen Abläufe fest.

Ein Hauptelement der Richtlinie ist die Einstufung von Konzerngesellschaften als umwelt- bzw. energierelevant anhand objektiver Kriterien, beispielsweise das Vorliegen von behördlichen Umweltauflagen oder Berichtspflichten gegenüber Umweltbehörden, externe Überprüfungen oder ein wesentlicher Energieverbrauch. Für alle als relevant eingeordneten Gesellschaften ist die Implementierung eines Umwelt- bzw. Energiemanagementsystems nach ISO 14001 bzw. gemäß ISO 50001 verpflichtend. Die Managementsysteme müssen nach Konzernrichtlinie alle umwelt- und energierelevanten Aktivitäten der jeweiligen Gesellschaft abdecken.

In Hinblick auf Schadstoffemissionen in die Luft bedeutet dies: wenn Schadstoffemissionen in die Luft einen relevanten Umweltaspekt einer Geschäftstätigkeit darstellen, sind sie im Rahmen des Umwelt- bzw. Energiemanagementsystems verpflichtend zu berücksichtigen und systematisch zu steuern, um negative Umweltauswirkungen intern identifizieren, überwachen und adressieren zu können. Energiemanagementsysteme dienen zudem der Erfassung und Optimierung energieintensiver Prozesse, die häufig unmittelbar mit luftgetragenen Emissionen – etwa aus Verbrennungsprozessen – verbunden sind, und können so zur Minderung von Luftschadstoffen und deren Umweltwirkungen beitragen.

Die nachgelagerte Wertschöpfungskette wird durch das Umwelt- und Energiemanagement berücksichtigt, indem Umweltaspekte von Produkten und Dienstleistungen entlang des gesamten Lebenszyklus – einschließlich Nutzung und Entsorgung – von Beginn an mitbetrachtet werden sollen. Diese Anforderung ist zentraler Bestandteil der Umwelt- und Energiepolitik von thyssenkrupp. Daher sind umwelt- und energiebezogene Belange bereits in frühen Planungsphasen und in der Produktentwicklung systematisch zu beachten. Zweck dieser Vorgabe ist, auch solche Umweltwirkungen zu vermeiden oder zu mindern, die mit der Nutzung von Produkten oder Dienstleistungen – etwa durch Luftschadstoffe – verbunden sind, sowie solche, die aus der Entsorgung von Produkten entstehen können.

Das Monitoring von Umwelt- und Energiemanagementsystemen erfolgt bei thyssenkrupp auf Grundlage regelmäßiger Managementbewertungen gemäß ISO 14001 bzw. ISO 50001. Eine dokumentierte und von der Unternehmensleitung unterzeichnete Managementbewertung gilt als Umsetzungsnachweis. Überdies werden umwelt- und energierelevante Daten mindestens einmal im Jahr erhoben und bewertet, um den Leistungsstand und die kontinuierliche Verbesserung der Systeme zu prüfen.

Ein weiterer Bestandteil der Konzernrichtlinie zum Umwelt- und Energiemanagement ist darüber hinaus die Prävention und das Krisenmanagement bei Vorfällen und Notsituationen. Dazu zählen Ereignisse mit potenziell schwerwiegenden Folgen für Gesellschaft und Umwelt, rechtlichen Risiken oder Betriebsunterbrechungen, auch wenn sie Vertragspartner von thyssenkrupp betreffen. Zweck ist vorrangig die Vermeidung solcher Ereignisse und Situationen durch frühzeitige Risikoerkennung in Verbindung mit geeigneten Präventivmaßnahmen. Ereignet sich dennoch ein Vorfall oder tritt eine Notsituation ein, sollen die Auswirkungen auf Gesellschaft, Umwelt und Geschäftstätigkeit wirksam begrenzt werden.

Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten

Das Konzept der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten ist in unterschiedlichen Dokumenten von thyssenkrupp verankert, etwa die Grundsatzerklärung zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten, die Konzernrichtlinie zur Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten, dem Supplier Code of Conduct und der Einkaufsgrundsätze.

Die Grundsatzerklärung zur Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten verpflichtet den Konzern sowie die vorgelagerte Wertschöpfungskette unter anderem zur Einhaltung internationaler Umweltabkommen – insbesondere zur Kontrolle gefährlicher Stoffe und zur Vermeidung grenzüberschreitender Schadstoffverlagerungen.

thyssenkrupp zielt mit der Umsetzung menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfaltspflichten – mittels systematischer Risikoanalysen und Steuerungsmaßnahmen – darauf ab, Umweltverschmutzung, die durch eigene Geschäftsaktivitäten oder Aktivitäten der Lieferkette verursacht wird, zu vermeiden, zu mindern oder zu beseitigen und daraus resultierende Risiken für Gesellschaft und Umwelt zu minimieren. Die Basis dafür ist die konzernweit gültige Grundsatzerklärung, in der diese Pflichten verankert sind und die die Einhaltung geltender Umweltgesetze und relevanter internationaler Abkommen – wie etwa der Basel-, der Stockholm- und der Minamata-Konventionen – vorsieht. Diese Abkommen richten sich gegen die grenzüberschreitende Verbringung gefährlicher Abfälle (Basel), das Inverkehrbringen und Freisetzen persistenter organischer Schadstoffe (Stockholm) sowie gegen die Freisetzung und Verwendung von Quecksilber und Quecksilberverbindungen (Minamata). Sie setzen international anerkannte Standards für den Schutz von Umwelt und Gesundheit.

Im Rahmen dieser Pflichten werden sowohl tatsächliche als auch potenzielle nachteilige Umweltauswirkungen – etwa durch Luftschadstoffemissionen, Bodenverunreinigungen oder den unsachgemäßen Umgang mit gefährlichen Stoffen systematisch berücksichtigt. Umweltbeeinträchtigungen, die geschützte Rechtspositionen wie zum Beispiel das Recht auf Gesundheit, Nahrung oder auf sauberes Wasser gefährden können, sind zu unterlassen. Tatsächlich eingetretene Auswirkungen sind im Rahmen der unternehmerischen Verantwortung systematisch zu mindern oder zu beseitigen. Der Supplier Code of Conduct als ein integraler Bestandteil der Sorgfaltspflichten konkretisiert diese Erwartungen für alle Lieferanten von thyssenkrupp und deren Subunternehmer, indem er unter anderem die Einhaltung internationaler Umweltübereinkommen wie der Basel-, der Stockholm- und der Minamata-Konventionen vorsieht.

Wasserwirtschaftsplan der thyssenkrupp Steel Europe AG

Ein lokaler Wasserwirtschaftsplan am Standort Duisburg Nord der thyssenkrupp Steel Europe AG enthält Vorgaben zur Abwasserbehandlung und bezieht über die Zusammenarbeit mit zentralen Wasserversorgern wie die Gelsenwasser AG auch mögliche vorgelagerte Umwelteinwirkungen ein.

Der Wasserwirtschaftsplan der thyssenkrupp Steel Europe AG am Standort Duisburg-Nord zielt sowohl auf eine effiziente Wassernutzung als auch eine effektive Vermeidung, Minderung und Beseitigung von Schadstoffeinträgen in Oberflächengewässer – insbesondere durch industrielle Abwässer – ab, um Umwelt- und Gesundheitsrisiken zu minimieren. Im Fokus stehen der Schutz der Wasserqualität, der Erhalt aquatischer Ökosysteme sowie die Vermeidung negativer Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit.

Das Abwassermanagement der thyssenkrupp Steel Europe AG am Standort Duisburg-Nord basiert auf dem Grundsatz der Schadstoffminimierung vor Einleitung. Industrie- und Prozessabwässer werden gemäß den Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Landeswassergesetzes NRW (LWG NRW) und behördlicher Genehmigungen behandelt. Abwässer werden je nach Art und Qualität entweder indirekt über die Emschergenossenschaft oder direkt in den Rhein eingeleitet.

Des Weiteren berücksichtigt der Wasserwirtschaftsplan auch die vorgelagerte Wertschöpfungskette, insbesondere die Zusammenarbeit mit der Gelsenwasser AG als zentralem Wasserversorger. Deren genehmigungs- und überwachungsrelevante Wasserentnahmen sind Bestandteil der standortbezogenen wasserwirtschaftlichen Steuerung, welche der Stabilität des lokalen Wasserhaushalts dient. Integriert in das Gesamtkonzept des Wassermanagements, soll dies zur Vermeidung bzw. Reduktion wasserbezogener Umwelt- und Gesundheitsrisiken, insbesondere in Bezug auf die Qualität und Belastung der genutzten und eingeleiteten Wassermengen beitragen.

Der Wasserwirtschaftsplan sieht eine kontinuierliche Verbesserung im Sinne einer effizienten Wassernutzung und eines schonenden Ressourcenumgangs vor. Hierzu werden die zugehörigen Steuerungsprozesse und Leistungskennzahlen in regelmäßigen Abständen geprüft. Ein weiterer Beitrag zur fortlaufenden Verbesserung der Wassernutzung soll durch den Austausch mit anderen industriellen Wassernutzern im Rahmen der Emschergenossenschaft erreicht werden.

E2-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Umweltverschmutzung

Die nachfolgenden Angaben beschreiben die von thyssenkrupp verfolgten Maßnahmen und bereitgestellten Mittel zur Umsetzung der im Abschnitt „E2-1“ dargestellten Konzepte, die der Vermeidung, Verringerung sowie Beseitigung von Umweltverschmutzung dienen.

Umwelt- und Energiemanagement

Zur Umsetzung der Konzernrichtlinie für Umwelt- und Energiemanagement betreiben die umwelt- und energierelevanten Gesellschaften von thyssenkrupp dezentrale Managementsysteme gemäß ISO 14001 und ISO 50001. Diese Systeme dienen der Steuerung umweltrelevanter Aktivitäten sowie der Verbesserung der Umweltleistung und Energieeffizienz von Prozessen und Produkten.

Im Segment Steel Europe zeigt sich dies exemplarisch im integrierten Ansatz zur Luftreinhaltung, zum Bodenschutz und zur Lärmminderung: Produktionsanlagen sind mit Entstaubungseinrichtungen ausgestattet, die durch ein digitales Emissionsüberwachungssystem kontrolliert werden. Messdaten werden dabei an die zuständigen Behörden übermittelt. Zum Schutz des Bodens werden umweltrelevante Aspekte bereits in der Planungsphase neuer Anlagen berücksichtigt, wie es gesetzliche Anforderungen vorsehen. Anlagentechnik und interne Arbeitsanweisungen zum verantwortungsvollen Umgang mit potenziell gefährdenden Stoffen ergänzen die Vorkehrungen für den Bodenschutz. Bestimmte Werksflächen am Standort Duisburg bestehen außerdem aus Vegetations- und Freiflächen, die nach Umweltgesichtspunkten gepflegt werden, mit dem Ziel, die Bodenfunktionen zu erhalten und Erosion, Verdichtung sowie Schadstoffeinträge zu vermeiden oder zu mindern. Stillgelegte Deponieflächen werden auch mit dem Ziel der Verbesserung der Bodenqualität renaturiert, während begrünte Wallanlagen zugleich Funktionen des Immissions- und Lärmschutzes übernehmen.

Auch in den weiteren Geschäftsbereichen von thyssenkrupp werden im Rahmen des Umwelt- und Energiemanagements Maßnahmen zur Vermeidung bzw. zur Minderung von Luft- und Bodenemissionen umgesetzt. Bei metallumformenden Pressverfahren können Aktivkohlefilter eingesetzt werden, um Öl-Nebel sowie daraus entstehende Zersetzungsprodukte abzuscheiden, während an Beizanlagen alkalische Luftwäscher der Reduktion von Säure- und Beizdämpfen dienen. An relevanten Standorten werden Emissionen zudem durch den verstärkten Einsatz elektrisch betriebener mobiler Arbeitsmaschinen wie Baggern oder Transportfahrzeugen gesenkt, da beim Betrieb keine Abgase aus der Verbrennung fossiler Kraftstoffe entstehen. Ergänzend können Gewebefilteranlagen in hüttentechnischen Brennschneidprozessen eingesetzt werden, die der Emissionsminderung dienen. In Blockheizkraftwerken werden regelmäßig behördlich vorgeschriebene Emissionsmessungen durchgeführt, um die Einhaltung der Grenzwerte zu überwachen; zur Minderung von Emissionen können zusätzlich Abgasnachbehandlungen zum Einsatz kommen.

Darüber hinaus dienen bestimmte technische und organisatorische Vorkehrungen gezielt dem Schutz des Bodens. Dazu zählen Anlagen nach der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV), zum Beispiel Tankstellen oder Öllager, die darauf ausgerichtet sind, Einträge kraftstoffbelasteten Wassers in Boden oder Kanalisation zu vermeiden. Außerdem werden befestigte Flächen mit Abscheidern an Waschplätzen eingesetzt, um das Risiko eines Eintrags anhaftender Kraftstoffe in den Untergrund zu mindern. Zudem soll die fachgerechte Sammlung von Abfällen in gekennzeichneten Behältnissen in Verbindung mit der ordnungsgemäßen Entsorgung Einträge in die Umwelt vermeiden. Ergänzend stehen Alarmierungs- und Notfallpläne zur Verfügung, die durch die Werkfeuerwehr vor Ort unterstützt werden und ein rasches Eingreifen im Störfall ermöglichen sollen.

Die zuvor dargestellten Beispiele sind operative Maßnahmen des Umwelt- und Energiemanagements, die dezentral und jeweils an die betriebliche Situation der Standorte angepasst umgesetzt werden. Auf konzeptioneller Ebene besteht die zentrale Maßnahme in der Einstufung von Gesellschaften als umwelt- bzw. energierelevant sowie in der verpflichtenden Einführung entsprechender Managementsysteme. Weitere konzeptionelle Schritte sind derzeit nicht vorgesehen.

Im Bereich des Energiemanagements wurde mit GEEP ein Instrument geschaffen, das energieverbrauchsbezogene Einsparziele definiert und Maßnahmen zur Prozessoptimierung, Abwärmenutzung und Modernisierung technischer Anlagen bündelt. Im Berichtsjahr 2024 / 2025 wurden durch GEEP rund 162 GWh eingespart, das entspricht einer Vermeidung von ca. 75 kt CO2e. Für das Geschäftsjahr 2025 / 2026 sind weitere Effizienzgewinne von mindestens 110 GWh geplant. Die Verbesserung der Energieeffizienz kann nicht nur zur Minderung von THG-Emissionen beitragen, sondern bei fossilen Energieträgern auch die Emission von Luftschadstoffen wie Stickoxide, Schwefeldioxid oder Feinstaub reduzieren.

Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten

Zur Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten hat thyssenkrupp ein Verfahren etabliert, das sowohl die eigene Geschäftstätigkeit als auch direkte und indirekte Zulieferer einbezieht. Das zentrale Werkzeug ist die jährlich sowie anlassbezogen durchgeführte Risikoanalyse, die nach einem standardisierten Prozess erfolgt. Für das eigene Unternehmen basiert die Risikobewertung auf einem strukturierten Selbstauskunftsprozess. Bei der Analyse der Lieferkette werden externe Risikoindizes, geografische bzw. branchenspezifische Faktoren und zusätzliche Erkenntnisse – wie etwa aus Audits – herangezogen, um das standort- und lieferantenspezifische Risiko zu ermitteln. Bei begründeten Hinweisen auf Risiken bei indirekten Lieferanten ist eine anlassbezogene Prüfung verpflichtend.

Werden in der Risikoanalyse menschenrechtliche oder umweltbezogene Gefährdungen identifiziert, sind angemessene Präventionsmaßnahmen einzuleiten. Diese reichen von vertraglichen Absicherungen über Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen bis hin zu Auditierungen und Zertifizierungen. Die Auswahl geeigneter Präventionsmaßnahmen soll dabei risikoorientiert auf der Basis eines konzernweiten Maßnahmenkatalogs erfolgen. Die Wirksamkeit der Maßnahmen ist ferner zu dokumentieren und regelmäßig zu überprüfen.

Im Falle tatsächlicher sowie unmittelbar drohender Verstöße sind unverzüglich Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Hierzu zählen Lieferantenerklärungen, Maßnahmenpläne sowie, bei schwerwiegenden oder nicht behebbaren Verstößen, auch die schrittweise Beendigung von Geschäftsbeziehungen. Hierbei gilt der Grundsatz „Befähigung vor Rückzug“ vorrangig. Das heißt, ein Rückzug von Geschäftsbeziehungen soll nur dann erfolgen, wenn mildere Mittel nicht wirksam oder nicht verfügbar sind. Abhilfemaßnahmen müssen stets dokumentiert und nachverfolgt werden.

Das Verfahren zur Umsetzung menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfaltspflichten ist in die Governance-Struktur von thyssenkrupp eingebettet. Eingegangene Hinweise aus Quellen wie dem Hinweisgebersystem werden systematisch erfasst, ausgewertet und fallweise in die Risikoanalyse einbezogen.

Auf konzeptioneller Ebene besteht die zentrale Maßnahme zur Umsetzung menschenrechtlicher sowie umweltbezogener Sorgfaltspflichten in der wiederkehrenden Risikoanalyse, die mit der Einleitung bedarfsorientierter Präventions-, Minderungs- oder Abhilfemaßnahmen verknüpft ist. Weitere konzeptionelle Schritte sind derzeit nicht vorgesehen.

Wasserwirtschaftsplan der thyssenkrupp Steel Europe AG

Der Wasserwirtschaftsplan der thyssenkrupp Steel Europe AG am Standort Duisburg-Nord beinhaltet Maßnahmen, die auf die Vermeidung bzw. Reduktion von Schadstoffeinträgen in Oberflächengewässer und den damit verbundenen Umwelt- und Gesundheitsrisiken abzielen. Die Maßnahmen lassen sich drei zentralen Bereichen zuordnen:

Technisch-betriebliche Maßnahmen zur Abwasservermeidung und -behandlung

Im Mittelpunkt stehen geschlossene Wasserkreislaufsysteme, in denen Prozesswasser wiederverwendet wird. Dadurch lässt sich das Abwasservolumen reduzieren. In der Regel sinkt damit nicht nur die eingeleitete Wassermenge, sondern – je nach Zusammensetzung und Reinigungsgrad – auch die stoffliche Belastung der Vorfluter. Verbleibende Abwässer aus den Produktionsprozessen durchlaufen mehrstufige Reinigungsverfahren, um deren Qualität zu verbessern. Je nach Art und Beschaffenheit wird das gereinigte Abwasser entweder indirekt über die Emschergenossenschaft oder – nach entsprechender Behandlung – direkt in den Rhein eingeleitet. Die Einleitstellen unterliegen zudem einer kontinuierlichen Eigenüberwachung; ferner findet eine regelmäßige behördliche Fremdkontrolle statt.

Darüber hinaus werden bestehende Anlagen des Standorts im Rahmen technischer Modernisierung optimiert, um die Abwasserqualität zu verbessern. Ergänzend sieht der Wasserwirtschaftsplan nach wasserrechtlichen Vorgaben vor, dass spezialisierte Fachbetriebe die Abwasserkanäle des Standorts regelmäßig inspizieren und Befunde entsprechend dokumentieren, damit bei Bedarf eine Sanierung erfolgen kann. Dadurch sollen Undichtigkeiten, Fremdwassereinträge sowie potenzielle Rückstaueffekte frühzeitig erkannt und behoben werden, um die vorschriftsmäßige Behandlung und Ableitung des Abwassers zu unterstützen und das Risiko ungewollter Verunreinigungen zu reduzieren.

Auch das betriebseigene Poldersystem, das bei erhöhten Grundwasserständen dem Schutz sensibler Anlagenteile, etwa des Warmbandwerks, dient, ist ein Teil des wasserwirtschaftlichen Gesamtkonzepts und trägt indirekt zur Stabilisierung der Entwässerungs- und Abwassersysteme bei. Dadurch können mögliche Rückstaueffekte und infrastrukturell bedingte Risiken im Kontext von Abwassereinleitungen reduziert werden. Demnach kann auch das Risiko ungewollter Rückstaus, Leckagen oder Überläufe gemindert werden, bei denen gegebenenfalls verunreinigtes Wasser austreten könnte.

Technische Schutzmaßnahmen und organisatorische Vorkehrungen

Für einen sicheren Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sieht der Gewässerschutz am Standort Duisburg-Nord den Einsatz technischer Schutzvorkehrungen wie Auffangräume sowie doppelwandige Anlagenteile kombiniert mit systematischen Dichtheitsprüfungen vor. Ergänzend werden alle Beschäftigten, die mit entsprechenden Stoffen arbeiten, gemäß gesetzlichen Vorgaben regelmäßig geschult. Das Ziel ist, ein sicheres und umweltgerechtes Verhalten im Betriebsalltag zu fördern, mögliche Fehlerquellen zu minimieren und im Störfall angemessen reagieren zu können.

Risikobewertung und Kooperationen

Der Wasserwirtschaftsplan sieht überdies eine regelmäßige Bewertung möglicher Gefährdungen durch Hochwasser und Starkregenereignisse anhand amtlicher Gefahrenkarten in Zusammenarbeit mit der Emschergenossenschaft als weitere Maßnahme zur Risikoprävention vor. Diese Bewertungen sollen potenziellen Überlastungen der Entwässerungssysteme und den damit verbundenen Risiken unbeabsichtigter Abwassereinleitungen vorbeugen. Überdies soll ein regelmäßiger Austausch mit anderen gewerblichen Wasserverbrauchern innerhalb der Emschergenossenschaft eine ressourcenschonende Wassernutzung unterstützen. Dieser Dialog zielt auf gemeinsame Lösungen für die effiziente Nutzung bestehender Wasserressourcen ab, die auch die Begrenzung von Abwassermengen sowie potenzieller Verunreinigungen umfasst.

Die beschriebenen Maßnahmen sind die operativen Bestandteile des Wasserwirtschaftsplans und werden im Rahmen des Gewässerschutzes am Standort Duisburg-Nord umgesetzt. Auf aggregierter Ebene bilden sie zugleich die konzeptionelle Maßnahme zur Umsetzung dieses Konzepts. Weitere konzeptionelle Maßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen.