S2-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen

thyssenkrupp hat sich im Geschäftsjahr 2023 / 2024 ein messbares Ziel gesetzt, um Nachhaltigkeit im Einkauf zu fördern und die Risiken negativer Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der vorgelagerten Lieferkette systematisch zu mindern. Den finalen Zielwert wollen wir bis Ende des Geschäftsjahres 2026 / 2027 stufenweise erreichen.

Basierend auf den Anforderungen des LkSG führen wir, wie in Abschnitt „S2-4“ beschrieben, regelmäßig Risikoanalysen durch, bei denen wir potenziell risikobehaftete Lieferanten in unserem Lieferantenportfolio identifizieren. Lieferanten, bei denen trotz umgesetzter risikoreduzierender Maßnahmen weiterhin ein erhöhtes Risiko („high“ oder „very high“) besteht, werden als Hochrisikolieferanten eingestuft. Um die damit verbundenen Nachhaltigkeitsrisiken zu steuern und negative Auswirkungen in der Lieferkette zu verringern, haben wir die Kennzahl High Risk Supplier Reduction (HSR) eingeführt. Sie gibt die jährliche Reduzierung des relativen Anteils der – auch nach eventuellen risikoreduzierenden Maßnahmen – weiterhin als risikobehaftet kategorisierten Lieferanten an der Grundgesamtheit der potenziell risikobehafteten Lieferanten an. Wir haben uns vorgenommen, durch gezielte Maßnahmen der Risikominimierung eine kontinuierliche Verbesserung der Nachhaltigkeitsleistung entlang der Lieferkette zu erreichen: Bis zum Geschäftsjahr 2026 / 2027 soll die HSR stufenweise auf einen Wert von 36,4 % gesenkt werden. Das entspricht ausgehend vom Wert im Geschäftsjahr 2023 / 2024 einer Verbesserung um knapp 50 Prozentpunkte.

Durch die konsequente Identifikation und Reduzierung von Hochrisikolieferanten wollen wir dazu beitragen, menschenrechtliche und umweltbezogene Standards in der Lieferkette zu stärken. Die HSR fungiert dabei als wesentliches Steuerungselement zur Identifikation und Minderung potenziell negativer Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der vorgelagerten Lieferkette.

Grundlage für die Berechnung der HSR sind die bei der Risikoanalyse identifizierten Risiken für unsere unmittelbaren Lieferanten sowie die ergriffenen Maßnahmen zur Minimierung negativer Auswirkungen auf Menschen und Umwelt in der Lieferkette. Weiterführende Informationen können dem Abschnitt „S2-4“ entnommen werden. Für die Analyse von Länder- und Branchenrisiken nutzen wir externe Risikoindizes und verknüpfen diese in weiteren Schritten mit unseren geschäftsspezifischen Einkaufsdaten. Bei der Berechnung berücksichtigen wir die Eintrittswahrscheinlichkeit, den erwarteten Schweregrad und die Unumkehrbarkeit einer potenziellen negativen Auswirkung. Darüber hinaus haben wir „red flags“ definiert, die unabhängig von weiteren in die Berechnung einfließenden Gewichtungen mit einem sehr hohen Risiko bewertet werden, beispielsweise Kinderarbeit und Zwangsarbeit. Alle aktiven unmittelbaren Lieferanten werden der Risikoanalyse unterzogen. Wir nutzen jedoch im Tool, das wir dafür verwenden, die Option, die unmittelbaren Lieferanten aus dem Fokus der Analyse zu nehmen, bei denen unser Einkaufsvolumen innerhalb einer definierten Zeitspanne jeweils unter 10.000 € lag. Ein weiterer Filter, den wir setzen können, betrifft Lieferanten, bei denen das Auslaufen der Geschäftsbeziehung absehbar ist.

Die Maßnahmen zur Reduzierung potenziell negativer Auswirkungen auf Arbeitskräfte der Wertschöpfungskette und deren Wirkungsweise sind in einem konzernweit standardisierten Maßnahmenkatalog definiert. Die Auswahl der konkreten Maßnahmen aus diesem Katalog obliegt dem für den jeweiligen Lieferanten zuständigen Konzernunternehmen.

Die HSR wird monatlich zentral systemgestützt ausgewertet und den jeweiligen Umsetzungsverantwortlichen im Konzern mitgeteilt. Für dieses Berichtsjahr wurde der angestrebte Zielwert von 53,9 % übertroffen. Tatsächlich erreicht wurden 43,9 %.

Die Zielwerte für die HSR wurden im Geschäftsjahr 2023 / 2024 vom Aufsichtsrat der thyssenkrupp AG festgelegt und sind Bestandteil des LTI des Konzernvorstands und der Führungskräfte sowie der NFTs. Eine Beschreibung der NFTs entnehmen Sie bitte dem Kapitel „ESRS 2 Allgemeine Angaben“ im Abschnitt SBM-1.

Die betroffene Stakeholdergruppe wurde nicht explizit in die Formulierung der Ziele einbezogen, die Inhalte wurden jedoch in Zusammenarbeit mit verschiedenen internen Fachabteilungen wie der Abteilung für Nachhaltigkeit im Einkauf und Human Resources erstellt. Verbesserungspotenziale im Zusammenhang mit unserer Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten identifizieren wir im Rahmen der jährlichen Wirksamkeitsprüfung des übergreifenden SCA-Risikomanagementsystems (vgl. Abschnitt „S2-4“). Darüber hinaus ergibt sich kurzfristiger Handlungsbedarf aus der Entwicklung der HSR selbst, sofern diese sich verschlechtert, aus eingegangenen Meldungen über unser öffentlich zugängliches Beschwerdeverfahren, aus festgestellten Verstößen sowie aus Audits und den dabei durchgeführten Interviews mit Arbeitskräften in der Lieferkette.

Hinsichtlich der Sicherstellung der Beschäftigung von Arbeitskräften in der Lieferkette hat thyssenkrupp zurzeit kein Ziel formuliert, da keine konkreten Anhaltspunkte für tatsächliche Verstöße oder Problemfälle diesbezüglich vorliegen.