Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

S2-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette

thyssenkrupp bekennt sich ausdrücklich zu anerkannten internationalen Nachhaltigkeitsstandards, die neben guter Corporate Governance und der ökologischen Sorgfaltspflicht auch die soziale Verantwortung umfassen. Um negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Lieferkette zu minimieren, haben wir ein konzernweites Konzept zur Einhaltung und Umsetzung menschenrechtlicher- und umweltbezogener Sorgfaltspflichten verankert. Übergreifende Informationen zum Konzept „Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten“ sind im Kapitel „ESRS E2 Umweltverschmutzung“ zu finden.

Das Konzept zielt auf die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen des deutschen LkSG sowie international anerkannter Rahmenwerken ab, darunter die UNGPs, die ILO sowie die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen. Im Berichtsjahr festgestellte Verstöße gegen die oben genannten Konventionen können dem Abschnitt „S2-4“ entnommen werden.

Die im Konzept verankerten Menschen- und Umweltrechte decken die in der Wesentlichkeitsanalyse identifizierten materiellen Themen für thyssenkrupp ab: Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Vereinigungsfreiheit, angemessene Entlohnung und Arbeitszeiten, Diskriminierung und Ungleichbehandlung, Schutz freier Meinungsäußerung und Privatsphäre, Landraub, Fremdpersonaleinsatz sowie umweltbezogene Pflichten.

Das Konzept definiert konzernweite Risikomanagementprozesse, die der Identifikation, Bewertung und Reduzierung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken innerhalb der Lieferketten von thyssenkrupp dienen. Wir bestimmen das Risiko jedes Lieferanten anhand einer systematisch durchgeführten Risikoanalyse unter Berücksichtigung der Kriterien Schwere und Umkehrbarkeit sowie Einflussvermögen und ordnen den Lieferanten einer von thyssenkrupp definierten SCA-Risikokategorie (SCA = Supply Chain Act) zu. Weiterführende Informationen können dem Abschnitt „S2-4“ entnommen werden. Die identifizierten Risiken dienen als Basis für Präventionsmaßnahmen, die wir ergreifen, um die menschenrechtlichen oder umweltbezogenen potenziellen negativen Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Lieferkette zu verringern. Das Konzept sieht vor, dass die Konzernunternehmen bei Feststellung eines menschenrechtlichen- oder umweltbezogenen Verstoßes angemessene Abhilfemaßnahmen einleiten, um Missstände zu beheben und deren Auswirkungen zu minimieren. Verstöße können über verschiedene Quellen identifiziert und über verschiedene Kanäle gemeldet werden, darunter unser öffentlich zugängliches Hinweisgebersystem. Es steht allen Personen, Betroffenen oder sonstigen Dritten weltweit barrierefrei zur Verfügung. Weiterführende Informationen können dem Abschnitt „S2-3“ entnommen werden.

Der thyssenkrupp Supplier Code of Conduct (SCoC) ist integraler Bestandteil unseres Konzepts zur Einhaltung und Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten und formuliert die daraus abgeleiteten Anforderungen an unsere Lieferanten. Der SCoC sieht die Achtung der Menschenrechte und die Einhaltung grundlegender Arbeitsstandards vor und ist von unseren Lieferanten anzuerkennen. Insbesondere erwarten wir den Ausschluss von Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel, ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld sowie faire Arbeitsbedingungen, das heißt unter anderem angemessene Entlohnung, Arbeitszeiten und Sicherheitsstandards. Auch Umweltschutz ist ein zentraler Bestandteil des SCoC. Unsere Lieferanten sind angehalten, geltende Umweltvorgaben einzuhalten, Emissionen zu reduzieren, Ressourcen verantwortungsvoll zu nutzen und Risiken im Umgang mit gefährlichen Stoffen zu minimieren. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Integrität im Geschäftsverkehr. thyssenkrupp fordert von seinen Lieferanten die Einhaltung aller geltenden Gesetze, insbesondere im Hinblick auf Korruptionsbekämpfung, Kartellrecht und fairen Wettbewerb, Datenschutz, Geldwäschebekämpfung und Außenwirtschaftsrecht sowie den Umgang mit Interessenskonflikten. Transparente, nachvollziehbare und ethisch verantwortliche Geschäftspraktiken erachten wir als Voraussetzung für eine langfristige Zusammenarbeit.

Wir haben das Konzept ohne einen übergreifenden, systematischen Ansatz zur direkten Beteiligung von Anspruchsgruppen erarbeitet. Die Inhalte wurden jedoch in Zusammenarbeit mit verschiedenen internen Fachabteilungen erstellt, etwa der Abteilung für Nachhaltigkeit im Einkauf und der Rechtsabteilung, und wir haben weitere Stakeholder beteiligt, beispielsweise den Europäischen Betriebsrat, den Konzernbetriebsrat, die Gewerkschaft IG Metall und den Weltverband der Industriegewerkschaften. In die Gestaltung des Konzepts und daraus abgeleitete Maßnahmen sind darüber hinaus die Interessen der Arbeitskräfte in der Lieferkette über Interviews im Rahmen von Audits sowie indirekt über die Mitwirkung von thyssenkrupp in Initiativen wie econsense oder dem Deutschen Institut für Menschenrechte eingeflossen. Außerdem nutzen wir eingegangene Beschwerden als Anhaltspunkt, um die Sichtweisen Betroffener in unser SCA-Risikomanagementsystem einzubeziehen. Das SCA-Risikomanagementsystem wurde von einer externen Anwaltskanzlei geprüft und als angemessen bewertet.

Die Sicherstellung der Beschäftigung von Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette ist bei uns derzeit nicht in einem Konzept verankert. Wir haben das Thema in unserer doppelten Wesentlichkeitsanalyse zwar als eine potenzielle negative Auswirkung identifiziert, jedoch liegen derzeit keine konkreten Anhaltspunkte für tatsächliche Verstöße oder Problemfälle vor.

S2-2 – Verfahren zur Einbeziehung der Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette in Bezug auf Auswirkungen

thyssenkrupp bekennt sich ausdrücklich zu seiner Verantwortung als fairer Arbeitgeber. Das bedeutet, dass wir unsere gesellschaftliche Verantwortung ernstnehmen und die Einhaltung bestimmter Prinzipien und Standards auch von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern erwarten. Zur Sicherstellung dieser Werte bedarf es klar definierter Mindeststandards. Aus diesem Grund hat thyssenkrupp das IFA zur Achtung der Menschenrecht sowie zur Einhaltung der Mindestarbeitsstandards unterzeichnet. Zusätzlich zur Anerkennung der ILO-Kernarbeitsnormen und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte umfasst das IFA Grundsätze des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Möglichkeiten der beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung, das Recht auf angemessene Vergütung, das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit sowie das Verbot jeglicher Form der Diskriminierung.

Unsere Haltung der Übernahme von Verantwortung ist nicht nur Teil unserer eigenen Unternehmenskultur, vielmehr erwarten wir eine entsprechende Haltung im Hinblick auf die Achtung der Menschenrechte und der Berücksichtigung von Umweltbelangen auch von unseren Lieferanten; das ist ein fester Bestandteil unserer Lieferantenbeziehungen. Unsere Erwartungen sind in unserem SCoC (siehe vorherigen Abschnitt „S2-1“) festgehalten; die Umsetzung überprüfen externe Auditgesellschaften vor Ort im Rahmen stichprobenartiger Lieferantenaudits. Die Konzernunternehmen sollen bei der Auswahl für Audits insbesondere Lieferanten mit erhöhtem Risikopotenzial priorisieren. Ein zentraler Bestandteil der Audits ist die Durchführung von Interviews mit den Arbeitskräften des Lieferanten; dadurch erhalten wir direkte Einblicke in die Sichtweisen der Beschäftigten sowie in potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen. Die Konzernunternehmen haben anschließend die Aufgabe, hieraus abgeleitete Verbesserungspotenziale mittels gezielter Maßnahmen umzusetzen und nachzuverfolgen. Die Maßnahmen fließen dadurch aktiv in unser SCA-Risikomanagement mit ein.

Arbeitnehmern in unserer Wertschöpfungskette steht mit dem öffentlich zugänglichen, barrierefreien Beschwerdeverfahren gemäß LkSG ein Melde- und Kommunikationsweg zur Verfügung (siehe dazu auch den Abschnitt „S2-3“). Über diesen Weg können sie Hinweise auf mögliche menschenrechtliche oder umweltbezogene tatsächliche oder potenzielle Verstöße entlang unserer Wertschöpfungskette einreichen. Im Zuge der Aufklärung einer Beschwerde beziehen wir nach Prüfung des einzelnen Falls die Betroffenen gegebenenfalls ein, um im direkten Austausch eine sachgerechte und transparente Klärung der Sachverhalte herbeizuführen. Die Wirksamkeit des Beschwerdeverfahrens prüft der Chief Compliance Officer einmal pro Jahr und berichtet dem Vorstand der thyssenkrupp AG über das Prüfungsergebnis. Bei Bedarf sind Arbeitskräfte im Rahmen von Lieferantenaudits zu befragen, um festzustellen, ob das Beschwerdeverfahren bekannt ist und dessen Verfahrensschritte verständlich sind.

Über die direkten Beziehungen zu unseren Lieferanten hinaus engagiert sich thyssenkrupp in Initiativen, die sich für die Verbesserung globaler Standards und die Förderung menschenrechtlicher Prinzipien einsetzen. Beispiele hierfür sind unsere Teilnahme an dem Unternehmensnetzwerk econsense und in Arbeitsgruppen des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Die Teilnahme an diesen Initiativen ermöglicht uns, die Interessen und Perspektiven der Arbeitskräfte entlang der Lieferkette auf indirektem Wege zu erfassen und systematisch in unsere Konzepte und Maßnahmen zu integrieren.

Darüber hinaus existiert bei thyssenkrupp derzeit kein einheitlicher, geschäftsübergreifender und systematischer Prozess, der auf die Einbindung der Perspektiven von Arbeitskräften in der gesamten Wertschöpfungskette abzielt. Unser Vorgehen orientiert sich an den aktuellen Anforderungen des LkSG, das die unmittelbaren Lieferanten fokussiert und die vorgelagerte Lieferkette anlassbezogen berücksichtigt.

S2-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette Bedenken äußern können

thyssenkrupp arbeitet stetig daran, die menschenrechtlichen- und umweltbezogenen Auswirkungen seiner Geschäftstätigkeit zu analysieren, um potenzielle und tatsächliche negative Auswirkungen für Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen umzusetzen. Zu diesem Zweck wurde konzernweit das Konzept „Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten“ erstellt. Dieses Konzept ist in ein integriertes, interdisziplinäres SCA-Risikomanagementsystem eingebettet, das auf der Grundlage des LkSG folgende Elemente umfasst: Risikoanalysen, Prozesse zur Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die Definition von Zuständigkeiten, die Abgabe einer Grundsatzerklärung, ein Beschwerdeverfahren sowie die Dokumentation und Berichterstattung. Weiterführende Informationen sind im Abschnitt „S2-1“ zu finden.

Wir setzen eine Vielzahl von Maßnahmen um, um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken, insbesondere in Bezug auf Menschenhandel, Kinder- und Zwangsarbeit, Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz und -sicherheit, Diskriminierung, Vereinigungsfreiheit sowie Umweltbelange zu minimieren. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem die Anerkennung des thyssenkrupp SCoC durch unsere Lieferanten, spezifische Schulungen für Lieferanten sowie die vertragliche Zusicherung der Einhaltung menschenrechtlicher- und umweltbezogener Standards. Überprüft wird die Einhaltung unserer Anforderungen beispielsweise in Form stichprobenartiger Lieferantenaudits (siehe hierzu den vorherigen Abschnitt „S2-2“) oder durch Selbstauskünfte. Sofern sich hierbei Verbesserungspotenziale ergeben, wird deren Umsetzung durch die Konzernunternehmen konsequent nachverfolgt. Weiterführende Informationen sind im folgenden Abschnitt „S2-4“ zu finden. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen behalten wir uns als letzte Konsequenz vor, die Geschäftsbeziehung auszusetzen oder zu beenden. In die Umsetzung dieser Maßnahmen werden relevante Konzernfunktionen, zuständige Personen und Gremien in den jeweiligen Konzernunternehmen sowie der SCA Officer Group systematisch einbezogen bzw. über den Fortgang informiert. Darüber hinaus findet eine regelmäßige Wirksamkeitsprüfung statt.

Um unserer Verantwortung in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte gerecht zu werden und Verstöße frühzeitig zu erkennen, stehen diverse Meldekanäle zur Verfügung. Hierdurch haben wir einen niedrigschwelligen Zugang für alle Stakeholder einschließlich Mitarbeitern, Lieferanten und Arbeitskräften der Lieferanten, betroffenen Personen und sonstigen Dritten geschaffen. Über unser Hinweisgebersystem können Verstöße und Verdachtsfälle gemeldet werden; es ist über die Website von thyssenkrupp öffentlich zugänglich und steht in 34 Sprachen zur Verfügung. Meldungen können hier weltweit barrierefrei und auf Wunsch anonym abgegeben werden. Letzteres soll potenziell Betroffenen ermöglichen, das System ohne Angst vor negativen Konsequenzen oder Repressalien zu nutzen. thyssenkrupp garantiert, dass eingehende Hinweise vertraulich behandelt werden. Die Wahrung der Vertraulichkeit und der Schutz der Hinweisgebenden sind zentraler Bestandteil des Beschwerdeverfahrens. Als weitere Meldekanäle steht unter anderem eine telefonische Hotline zur Verfügung; auch die Kontaktaufnahme per E-Mail oder per Post ist möglich.

Lieferanten werden mittels Schulungen über die bestehenden Möglichkeiten und Meldekanäle informiert. Sie werden explizit dazu aufgefordert, die dort erlangten Informationen an ihre Arbeitskräfte und ihre Vorlieferanten zu kommunizieren, und zwar ohne im Falle der Nutzung der Meldekanäle Konsequenzen anzudrohen. Manche Konzernunternehmen setzen zusätzlich eigene Maßnahmen zur Bekanntmachung des Beschwerdeverfahrens um, etwa das Beilegen eines Informationsbeiblatts zur Entgeltabrechnung.

Als zentrale Stelle für das Management des Hinweisgebersystems ist die Abteilung Compliance Investigations zuständig. Meldungen, die sich auf weltweite Mindestarbeitsstandards beziehen – wie die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen, Schutz vor Diskriminierung, das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit sowie angemessene Arbeits- und Gesundheitsschutzstandards – können auch über das Hinweisgebersystem des internationalen Ausschusses, basierend auf dem IFA, eingereicht werden. Der internationale Ausschuss setzt sich aus Vertretern von thyssenkrupp, des Europäischen Betriebsrats, des Konzernbetriebsrats sowie der Gewerkschaften IG Metall und IndustriALL Global Union zusammen. Dieses System ist primär für die eigenen Mitarbeiter von thyssenkrupp gedacht (siehe Kapitel „ESRS S1 Eigene Belegschaft“); sollten hier dennoch Hinweise zu externen Sachverhalten eingehen, ist intern sichergestellt, dass diese Meldungen an die jeweils zuständigen Personen zur Bearbeitung weitergeleitet werden.

thyssenkrupp lehnt jegliche Vergeltungsmaßnahmen gegen Menschen, die in gutem Glauben Hinweise auf tatsächliche oder vermeidliche Missstände äußern oder Untersuchungen unterstützen, entschieden ab. Alle zur Verfügung stehenden Meldekanäle sowie die damit verbundenen Maßnahmen zur Wahrung der Vertraulichkeit und Anonymität und zum Schutz der Rechte von Hinweisgebenden sind in der Verfahrensordnung zum Whistleblowing bei thyssenkrupp umfassend geregelt; sie ist auf der thyssenkrupp Website in mehreren Sprachen verfügbar. Die Verfahrensordnung legt fest, dass jede Meldung fair, objektiv und unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben bearbeitet wird. Hinweisgebende Personen sollen darauf vertrauen können, dass ihre Informationen ernst genommen und sie selbst vor Benachteiligung geschützt werden.

S2-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang mit Arbeitskräften in der Wertschöpfungskette sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Als Bestandteil unseres Risikomanagementsystems zur Erfüllung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten hat thyssenkrupp strukturierte Maßnahmen umgesetzt mit dem Ziel, wesentliche negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Lieferkette sowie Risiken für das Unternehmen zu verringern.

Basis für die Ableitung von Maßnahmen, die der Minderung potenzieller negativer Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Lieferkette dienen, sind die Risiken, die wir im Rahmen unserer systemgestützten und systematischen Risikoanalyse auf Grundlage des LkSG identifiziert haben. Zwei Mal im Geschäftsjahr führen wir eine Risikoanalyse für unsere unmittelbaren Lieferanten inklusive Transport und Logistik sowie anlassbezogen für unsere mittelbaren Lieferanten durch. Mit der Risikoanalyse identifizieren wir auf Basis konzernweiter Nachhaltigkeitskriterien potenziell negative Auswirkungen in Bezug auf Menschenrechte, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Umweltschutz („SCA-Risikofelder“). Die den SCA-Risikofeldern zugrunde liegenden Einzelrisiken umfassen die in der doppelten Wesentlichkeitsanalyse für thyssenkrupp identifizierten wesentlichen Themen. Sie sind der Tabelle SCA-Risikofelder und SCA-Einzelrisiken zu entnehmen.

Das ermittelte Risikopotenzial stellt eine abstrakte Herleitung des möglichen Risikos mittels externer Risikoindizes dar, dem der Lieferant unter anderem infolge seines geografischen Standorts und seiner Branchenzugehörigkeit unterliegt. Dieses abstrakte Risikopotenzial wird in einer vertiefenden Analyse anhand bereits vorliegender und extra eingeholter Informationen, etwa Zertifikate, zu einer lieferantenspezifischen Risikoeinschätzung („SCA-Risikokategorie“) weiterentwickelt. Auf Basis der thyssenkrupp eigenen Logik unterscheiden wir fünf SCA-Risikokategorien („very low“, „low“, „moderate“, „high“ und „very high“). Die SCA-Risikokategorie der Lieferanten bildet folglich die Grundlage für das Ergreifen geeigneter Präventionsmaßnahmen zur Reduzierung der Risiken.

Bei der Auswahl der Präventionsmaßnahmen orientieren sich die Konzernunternehmen an einem von thyssenkrupp entwickelten, standardisierten Maßnahmenkatalog. Die Maßnahmen umfassen beispielsweise ISO-konforme Systemzertifizierungen oder auf spezifische Rohstoffe ausgerichtete Maßnahmen wie das Zertifikat der Aluminium Stewardship Initiative (ASI). Der ASI Zertifizierungsstandard ist auf die Minimierung der Risiken in der Aluminium Wertschöpfungskette ausgelegt und soll die Menschenrechte, die in international anerkannten Standards wie den ILO-Kernarbeitsnormen, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen oder den UNGPs benannt sind, adressieren, etwa Kinderarbeit und Zwangsarbeit, Diskriminierung oder Arbeitsschutz. Lieferanten, die mit konfliktbehafteten Rohstoffen im Sinne der EU-Verordnung zu Konfliktmineralien (Zinn, Tantal, Wolfram und Gold) zu tun haben, müssen auf Ebene der thyssenkrupp Konzernunternehmen einen spezifischen Sorgfaltsprozess durchlaufen. Ziel dieses Prozesses ist es, sicherzustellen, dass die Lieferketten dieser Rohstoffe weder Menschenrechtsverletzungen unterstützen noch der Finanzierung bewaffneter Konflikte oder illegaler bewaffneter Gruppen dienen. Auch im Hinblick auf Quecksilber und die damit verbundenen potenziellen negativen gesundheitlichen Auswirkungen aufgrund von unzureichendem Arbeitsschutz sowie die Umweltbelastungen ist ein Prüfprozess definiert: Der im jeweiligen thyssenkrupp Segment zuständige SCA Officer Business stellt den jeweiligen Konzernunternehmen einmal jährlich eine Liste derjenigen Lieferanten zur Verfügung, die in Staaten operieren, die die Minamata-Konvention über Quecksilber nicht ratifiziert haben. Diese Lieferanten muss das Konzernunternehmen gezielt daraufhin überprüfen, ob quecksilberhaltige Produkte bezogen oder quecksilberhaltige Herstellungsverfahren eingesetzt werden. Ergibt sich in dieser Prüfung ein Risiko bei einem Lieferanten, hat das Konzernunternehmen eine Detailanalyse mittels eines spezifischen Quecksilberfragebogens zur Bewertung notwendiger Schutzmaßnahmen durchzuführen.

Bereits in der Lieferantenqualifizierung haben wir Prozesse etabliert, mit denen wir potenziellen negativen Auswirkungen im Hinblick auf Menschenrechts- und Umweltbelange vorbeugen. Beispielsweise erwarten wir grundsätzlich von potenziellen neuen Lieferanten, dass sie unsere Anforderungen aus dem SCoC (siehe dazu auch Abschnitt „S2-1“) zur Kenntnis nehmen und die definierten Standards entsprechend umsetzen.

Das erwarten wir auch von bestehenden Lieferanten. Unter anderem wird jegliche Form von Kinderarbeit gemäß den ILO-Kernarbeitsnormen untersagt, um Minderjährige vor Ausbeutung, gesundheitlichen Gefahren und den Folgen mangelnder Bildung zu schützen. Ebenfalls untersagt ist Zwangsarbeit, darunter auch Menschenhandel und moderne Sklaverei. Ziel ist, einen Verlust der Selbstbestimmung sowie körperliche und psychische Gesundheitsschäden bei Betroffenen zu verhindern. thyssenkrupp spricht sich außerdem klar gegen jegliche Form der Diskriminierung und Ungleichbehandlung aus, sei es aufgrund des Geschlechts, der Religionszugehörigkeit, der Nationalität, politischen oder sonstigen Überzeugungen, ethnischer Herkunft, Behinderung, Alter oder sexueller Orientierung und Identität. Kein Mensch darf wegen dieser oder anderer Merkmale benachteiligt, begünstigt oder belästigt werden. Um Unfällen und arbeitsbedingten Erkrankungen bestmöglich vorzubeugen, fordern wir von unseren Lieferanten ein angemessenes Arbeitsschutzmanagement, das die Ermittlung, Bewertung und Reduzierung tatsächlicher und potenzieller Unfall- und Gesundheitsrisiken ebenso umfasst wie die Erfassung und Untersuchung von Vorfällen. Auch geeignete Schulungsmaßnahmen und Unterweisungen von Arbeitskräften in der Lieferkette und die Bereitstellung geeigneter Schutzausrüstung sowie angemessene Maßnahmen der Notfallvorsorge sollten Teil eines angemessenen Arbeitsschutzmanagements der Lieferanten sein. Der SCoC sieht außerdem die Einhaltung der jeweils nationalen Gesetzgebung bezüglich Arbeitszeiten und Entlohnung vor. Sofern es hierzu keine nationale Gesetzgebung gibt, gelten die internationalen Standards der ILO. Auch die Achtung der Rechte von Arbeitskräften, Arbeitnehmervertretungen zu bilden, zu streiken und Kollektivverhandlungen zu führen, ist im SCoC geregelt. Weitere arbeitsbezogene Rechte betreffen die freie Meinungsäußerung und den Schutz der Privatsphäre, den Einsatz von Fremdpersonal sowie Anforderungen an das Umweltmanagement bezüglich des Umgangs mit schädlichen Bodenveränderungen, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung oder übermäßigem Wasserverbrauch. Die Einhaltung des SCoC zielt auf die Vermeidung aller für thyssenkrupp identifizierten wesentlichen Risiken und der potenziellen und tatsächlichen negativen Auswirkungen für Arbeitskräfte in der Lieferkette ab. Bei Lieferanten, für die wir bei der Risikoanalyse ein hohes oder sehr hohes Risiko identifiziert haben, müssen die Konzernunternehmen zusätzlich eine vertragliche Zusicherung zum SCoC einholen. Durch die vertragliche Zusicherung bestätigt uns der Lieferant, dass er die im SCoC genannten Anforderungen einhält und sie sowohl im eigenen Unternehmen als auch entlang seiner Lieferkette angemessen adressiert. Um sicherzustellen, dass die im SCoC definierten Anforderungen eingehalten werden, erwarten wir von unseren unmittelbaren Lieferanten die Implementierung geeigneter Managementsysteme und Geschäftsprozesse. Zudem setzen wir auf ihre aktive Mitwirkung bei der Vermeidung von Verstößen und dem Vorgehen gegen Verstöße im Zusammenhang mit einem der oben genannten Themen.

Um zu überprüfen, ob die Lieferanten unsere Anforderungen erfüllen, und um tiefgreifendere Einblicke in ihre Praxis zu erhalten, setzen wir auf Instrumente wie Selbstauskünfte und Audits durch externe Drittanbieter. Im Berichtszeitraum lag der Schwerpunkt der durchgeführten Lieferantenaudits auf Standorten in China, Indien und Brasilien. In diesen Ländern bestehen besondere Herausforderungen im Hinblick auf faire Arbeitsbedingungen, Arbeitsschutz, Vereinigungsfreiheit sowie das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, sodass wir hier ein verstärktes Augenmerk auf präventive und kontrollierende Maßnahmen legen. Die Interessen der Arbeitskräfte in der Lieferkette beziehen wir in Form von Interviews in unsere Sorgfaltspflichten ein. Sofern im Rahmen dieser Audits Verstöße oder erhöhte Risiken identifiziert werden, sind durch den Lieferanten gezielte Korrekturmaßnahmen zu ergreifen und deren Umsetzung durch die thyssenkrupp Konzernunternehmen nachzuverfolgen. Bei Bedarf findet außerdem ein erneutes Audit beim Lieferanten statt.

Mithilfe unserer Schulungsformate wirken wir darauf ein, unsere unmittelbaren Lieferanten für die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten zu sensibilisieren und unterstützen sie dadurch bei der Umsetzung der sich daraus ergebenden Anforderungen. Ein zentraler Inhalt ist, das Konzept „Menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten“ innerhalb der vorgelagerten Lieferkette und in den Einkaufsprozessen zu vermitteln. In unserer E-Learning-Schulung für Lieferanten liegt der Fokus daher auf dem Thema „Anforderungen aus dem Supplier Code of Conduct“; hier werden alle für thyssenkrupp als wesentlich identifizierten potenziellen negativen Auswirkungen aus der doppelten Wesentlichkeitsanalyse adressiert. Darüber hinaus werden Rechtsgrundlagen und Hintergründe für die Notwendigkeit menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten beleuchtet, die Zusammenhänge mit globalen Lieferketten erklärt und die möglichen Auswirkungen von Verstößen wie unwürdige Arbeitsbedingungen, mangelnder Arbeitsschutz oder ungerechte Entlohnung auf Arbeitskräfte in der vorgelagerten Lieferkette dargestellt. Den Lieferanten wird außerdem verdeutlicht, welche Mitwirkungspflichten sie haben, wenn sie die vertragliche Zusicherung zum SCoC unterzeichnen.

Ein weiterer wichtiger Ansatz zur Vermeidung und Reduzierung negativer Auswirkungen ist unser Beschwerdeverfahren. Es wurde etabliert, um Verstößen gegen Gesetze und konzerninterne Regelungen sowie möglichen Verletzungen menschenrechtlicher und umweltbezogener Rechte und Rechtsgüter frühzeitig entgegenzuwirken und Schäden für thyssenkrupp Mitarbeiter, Geschäftspartner und deren Arbeitskräfte sowie betroffene Dritte und thyssenkrupp selbst möglichst abzuwenden. Nähere Informationen zum Beschwerdeverfahren können dem Abschnitt „S2-3“ entnommen werden.

Stellt ein Konzernunternehmen fest, dass die Verletzung einer menschenrechtlichen oder einer umweltbezogenen Pflicht bereits geschehen ist oder unmittelbar bevorsteht, sind unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen zu ergreifen, um diese Verletzung zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß der Verletzung zu vermindern. Die Art der Abhilfemaßnahme ist dabei fallweise zu entscheiden; der direkte Austausch mit Betroffenen im Zuge der Aufklärung kann Teil der Maßnahmen sein. Kann eine eingetretene Pflichtverletzung nicht innerhalb eines Zeitraums von maximal sechs Monaten abgestellt werden, muss das Konzernunternehmen gemeinsam mit dem unmittelbaren Lieferanten ein Konzept zur Beendigung oder Minimierung der Verletzung erarbeiten. Bei der Erstellung des Konzepts sind auch Maßnahmen zu berücksichtigen, die bereits vom Lieferanten selbst, von anderen Kunden oder von Behörden initiiert wurden. Ein bestehendes Konzept Dritter entbindet das thyssenkrupp Konzernunternehmen jedoch nicht von der Pflicht, eigene Maßnahmen mit dem Lieferanten zu vereinbaren. thyssenkrupp verfolgt grundsätzlich das Ziel, Lieferanten bei der Einhaltung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten zu unterstützen und sie zu befähigen, anstatt sich unmittelbar von der Geschäftsbeziehung zurückzuziehen.

Im Berichtszeitraum haben wir als schwerwiegend eingestufte Menschenrechtsverletzungen bei unmittelbaren Lieferanten für die Themen mangelnder Arbeitsschutz und unangemessene Entlohnung und Arbeitszeiten identifiziert. Die Einstufung des Schweregrades richtet sich danach, ob ein Verstoß als Einzelfall oder systematisch vorliegt und ob er umkehrbar ist oder nicht. Weitere tatsächliche negative Auswirkungen auf Arbeitskräfte in der Lieferkette, die nicht als schwerwiegend eingestuft sind, beziehen sich ebenfalls auf die Themen mangelnder Arbeitsschutz und unangemessene Entlohnung und Arbeitszeiten sowie den Verstoß gegen die Vereinigungsfreiheit. Alle Vorfälle wurden im Rahmen von Lieferantenaudits identifiziert und nachverfolgt. Zur Beendigung aller ermittelten Verstöße werden spezifische Abhilfe- bzw. Verbesserungsmaßnahmen definiert, die die betreffenden Lieferanten umsetzen und die betreuenden thyssenkrupp Konzernunternehmen nachverfolgen müssen.

Wir entwickeln unser SCA-Risikomanagementsystem inklusive der Risikoanalysen und abgeleiteten Maßnahmen kontinuierlich weiter und überprüfen dessen Wirksamkeit regelmäßig. Ziel dieser Wirksamkeitsprüfung ist, Möglichkeiten für Verbesserungen zu erkennen und in die Weiterentwicklung des Risikomanagementsystems einfließen zu lassen. Die Prüfung verantwortet unser Chief Compliance Officer, der dem Vorstand der thyssenkrupp AG mindestens einmal im Jahr über das Ergebnis der Prüfung berichtet. Für die operative Umsetzung des Risikomanagementprozesses nutzen wir ein zentrales Tool, in dem auch die datengestützten Risikoanalysen unserer Lieferanten durchgeführt werden. Die Ergebnisse sind für die zuständigen Fachbereiche in den Geschäftseinheiten unmittelbar einsehbar. Das jeweils verantwortliche Konzernunternehmen muss sicherstellen, dass beim Lieferanten durchgeführte Präventionsmaßnahmen und vorliegende Erkenntnisse auditkonform dokumentiert sind.

Die hier in der Berichterstattung genannten Maßnahmen werden im Rahmen des regulären Geschäftsbetriebs umgesetzt und führen zu keinen signifikanten Investitions- (CapEx) oder Betriebsausgaben (OpEx). Die Umsetzung der Maßnahmen geschieht fortlaufend.

Hinsichtlich der Sicherstellung der Beschäftigung von Arbeitskräften in der Lieferkette ergreift thyssenkrupp zurzeit keine strukturellen Maßnahmen, da keine konkreten Anhaltspunkte für wesentliche Verstöße vorliegen. Bereits heute unterhalten wir jedoch mit verschiedenen Lieferanten langfristige Verträge, etwa für die Lieferung von Strom, Gas und Rohstoffen wie Eisenerz. Diese Vereinbarungen schaffen auf beiden Seiten ein hohes Maß an Planungssicherheit, insbesondere im Hinblick auf Personal- und Produktionsbedarfe.