Kennzahlen und Ziele
S3-5 – Ziele im Zusammenhang mit der Bewältigung wesentlicher negativer Auswirkungen, der Förderung positiver Auswirkungen und dem Umgang mit wesentlichen Risiken und Chancen
Mit der Implementierung der Kennzahl HSR wird die jährliche Reduzierung des relativen Anteils der – auch nach eventuellen risikoreduzierenden Maßnahmen – weiterhin als risikobehaftet kategorisierten Lieferanten an der Grundgesamtheit der potenziell risikobehafteten Lieferanten aufgezeigt.
Die Kennzahl HSR ist ein wichtiges Steuerungselement, um wesentliche potenzielle menschenrechtliche und umweltbezogene Auswirkungen entlang der vorgelagerten Lieferkette zu identifizieren und zu minimieren und trägt dadurch dazu bei, negative Einflüsse auf betroffene Gemeinschaften in der vorgelagerten Lieferkette zu begrenzen. Weitere Informationen zur Kennzahl HSR finden sich im Kapitel „ESRS S2 Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette“ im Abschnitt S2-5.
thyssenkrupp verpflichtet seine Lieferanten zur Einhaltung von Mindestanforderungen im Bereich der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht. Durch diese Anforderungen und die Umsetzung entsprechender Maßnahmen zur Risikominimierung wollen wir einen Beitrag zur Unterstützung nachhaltiger Entwicklung in betroffenen Regionen leisten. Eine gezielte Steuerung potenziell positiver Effekte, etwa durch Investitionen oder Entwicklungsprojekte, erfolgt derzeit nicht.