In diesem Bereich

BP-1 – Allgemeine Grundlagen für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts

Der Nachhaltigkeitsbericht wurde auf konsolidierter Basis erstellt. Der Konsolidierungskreis des Nachhaltigkeitsberichts ist identisch mit dem für den Konzernabschluss angewandten Konsolidierungskreis und umfasst die Muttergesellschaft thyssenkrupp AG und die Tochtergesellschaften des Unternehmens. Der Stahlproduzent, Hüttenwerke Krupp Mannesmann (HKM), ist als gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation) in Höhe des Beteiligungsanteils von 50 % im Konzernabschluss enthalten und wird diesem Beteiligungsanteil entsprechend in die Umweltkennzahlen und weiteren ausgewählten Kennzahlen einbezogen.

Der vorliegende Nachhaltigkeitsbericht umfasst neben unserer eigenen Geschäftstätigkeit auch die vor- und nachgelagerte Wertschöpfungskette. Auch bei der Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (siehe dazu Abschnitt „IRO-1 Beschreibung des Verfahrens zur Ermittlung wesentlicher Auswirkungen, Risiken und Chancen“ weiter unten in diesem Kapitel) haben wir sowohl unsere eigenen Aktivitäten als auch die vor- und die nachgelagerte Wertschöpfungskette berücksichtigt, um die wesentlichen Auswirkungen, Risiken und Chancen zu identifizieren. In den themenspezifischen Kapiteln stellen wir, wo erforderlich, Informationen zur vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette bereit.

Bei der Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts haben wir nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, bestimmte Informationen, die sich auf geistiges Eigentum, Know-how oder Innovationsergebnisse beziehen, auszunehmen. Auch von der Möglichkeit, Angaben zu bevorstehenden Entwicklungen oder sich in Verhandlungsphasen befindenden Angelegenheiten auszulassen, haben wir keinen Gebrauch gemacht.

BP-2 – Angaben im Zusammenhang mit konkreten Umständen

Die Erhebung der im Nachhaltigkeitsbericht dargestellten Kennzahlen basiert auf einheitlichen Definitionen. Quantifiziert werden sie je nach Datenverfügbarkeit durch direkte Messung, Berechnung, Modellierung oder Schätzung. Detaillierte Informationen hierzu finden sich in den Kapiteln zu den verschiedenen themenspezifischen Standards. In Fällen eingeschränkter Datenverfügbarkeit oder methodischer Herausforderungen haben wir Schätzungen vorgenommen oder Annahmen getroffen; daraus können sich Ungenauigkeiten ergeben, die wir in den nachfolgenden Absätzen erläutern. Wir sind bestrebt, die Genauigkeit und Aussagekraft der berichteten Kennzahlen und Einschätzungen im Rahmen der jeweils geltenden methodischen und organisatorischen Voraussetzungen fortlaufend zu optimieren.

  • Einzelne im Rahmen von ESRS E2-4 offengelegte Schadstoffemissionen basieren auf modellgestützten Schätzungen, da in bestimmten Fällen keine direkten Messdaten vorliegen. Die Unsicherheit dieser Werte ergibt sich insbesondere aus der gewählten Methodik, der Qualität und der Verfügbarkeit der Eingabedaten sowie der Repräsentativität der zugrunde liegenden Annahmen. Trotz Plausibilitätsprüfungen kann die Genauigkeit einzelner Emissionswerte eingeschränkt sein. Die Auswirkungen auf die Vollständigkeit und Verlässlichkeit der Gesamterhebung schätzen wir jedoch als nicht wesentlich ein.

  • Für die Offenlegung des Anteils sekundärer wiederverwendeter oder recycelter Materialen gemäß ESRS E5-4 § 31(c) wurde ein modellgestützter Schätzfaktor angewendet, da derzeit keine vollständigen Primärdaten hierüber aus den Beschaffungsprozessen vorliegen. Der Faktor basiert auf einer globalen Stoffflussbilanz, die jährliche Rohstoffzuflüsse bilanziert und nur den rückgeführten Anteil als zirkulär berücksichtigt. Da Produktlebensdauern und Lagerbestände unberücksichtigt bleiben, bestehen Unsicherheiten hinsichtlich der Genauigkeit, die insgesamt als vertretbar eingeschätzt werden.

  • Für die Offenlegung des recycelbaren Anteils gemäß ESRS E5-5 § 36(c) wurde ein modellgestützter Schätzansatz angewendet, da derzeit keine aggregierten Primärdaten zur Materialzusammensetzung der auf den Markt gebrachten Produkte auf Konzernebene vorliegen. Stattdessen wurde die Materialzusammensetzung aus den erfassten Ressourcenzuflüssen abgeleitet. Bezogen auf die wesentlichen Materialströme wurden Informationen zur potenziellen Recyclingfähigkeit aus externen Quellen herangezogen, um die Höhe recycelbaren Anteils zu schätzen. Die Methodik beruht auf vereinfachenden Annahmen und Näherungen, aus denen Unsicherheiten hinsichtlich der Genauigkeit resultieren können. Insgesamt werden diese Unsicherheiten als vertretbar eingeschätzt. Weiterführende Informationen finden Sie im Kapitel „ESRS E5 Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft“ im Abschnitt E5-5.

  • Die Quantifizierung indirekter Treibhausgasemissionen entlang der vor- und nachgelagerten Wertschöpfungskette (Scope 3) basiert teilweise auf Schätzungen – insbesondere für Emissionskategorien, für die keine Primärdaten, wie lieferantenspezifische Informationen, verfügbar sind. In solchen Fällen wurden Sekundärdaten herangezogen, darunter Emissionsfaktoren aus anerkannten Datenbanken, u.a. der internationalen Energieagentur IEA und der kostenpflichtigen Datenbank Sphera, Branchendurchschnitte oder andere geeignete Emissionsfaktoren. Zwar kann die Verwendung indirekter Daten die Genauigkeit einzelner Scope-3-Kategorien beeinträchtigen, die Auswirkungen auf die Vollständigkeit und Verlässlichkeit der Gesamttreibhausgasbilanzierung schätzen wir jedoch insgesamt als nicht wesentlich ein.

Zukunftsbezogene Informationen und Angaben, sowohl eigene als auch von Drittparteien, können naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet sein. Solche Angaben beruhen häufig auf Annahmen, Erwartungen oder Prognosen, die auf dem derzeit verfügbaren Wissensstand basieren. Änderungen von Rahmenbedingungen, technologischen Entwicklungen oder regulatorischen Vorgaben etc. können dazu führen, dass tatsächliche Entwicklungen von den dargestellten Erwartungen abweichen. Vor diesem Hintergrund weisen wir darauf hin, dass zukunftsgerichtete Aussagen zu finanziellen wie nichtfinanziellen Sachverhalten keine Garantie für den Eintritt erwarteter Ergebnisse darstellen. Verschiedene systemische Ungewissheiten und externe Faktoren in Bezug auf die Bewertung der Auswirkungen, Chancen und Risiken können dazu führen, dass die tatsächlichen Ergebnisse oder Ereignisse von den im Nachhaltigkeitsbericht abgegebenen Einschätzungen abweichen können.

Die EU-Kommission hat mit dem ersten Satz der ESRS Kriterien vorgelegt, die bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten gemäß CSRD zu berücksichtigen sind. Einige der darin verwendeten Begriffe und Formulierungen, für die noch keine maßgebenden Interpretationen veröffentlich wurden, unterliegen jedoch noch Auslegungsunsicherheiten. In diesem Nachhaltigkeitsbericht erläutern wir unsere Interpretationen der Kriterien, wo nötig, in den jeweiligen themenspezifischen Kapiteln.