Als taxonomiefähig gilt eine Geschäftsaktivität, wenn sie einer der in den delegierten Rechtsakten der EU-Taxonomie konkret beschriebenen Wirt­schafts­tätig­keiten zugeordnet werden kann – unabhängig von der Erfüllung der zugehörigen technischen Bewertungskriterien. Ist eine derartige Zuordnung nicht möglich, gilt eine Aktivität als nicht taxonomiefähig.

Methodische Grundsätze zur Taxonomiefähigkeit

Auf Grundlage einer unternehmensinternen Festlegung werden Geschäftsaktivitäten nur dann in die Berichterstattung zur EU-Taxonomie einbezogen, wenn sie externe Umsatzerlöse erzielen oder – bei forschungs- und entwicklungsbezogenen Tätigkeiten – Investitions- (CapEx) oder Betriebsausgaben (OpEx) auslösen. Für beide Fälle ist die Wesentlichkeitsschwelle auf 1 Mio € festgelegt.

Geschäftsaktivitäten von Einheiten, die nicht in den Konzernabschluss von thyssenkrupp einbezogen werden – weder voll noch anteilig – sind von der Berichterstattung zur EU-Taxonomie ausgenommen. Das gilt v.a. für nach der Equity-Methode bilanzierte Gemeinschaftsunternehmen sowie Beteiligungen.

Vorgehen zur Bestimmung taxonomiefähiger Geschäftsaktivitäten

Zur Bestimmung der taxonomie­fähigen Geschäftsaktivitäten von thyssenkrupp werden die delegierten Rechtsakte zu den Umweltzielen der EU-Taxonomie durch ein zentrales Expertenteam ausgewertet. Geschäftsaktivitäten, die mit den darin beschriebenen Tätigkeiten übereinstimmen, werden den entsprechenden Wirtschaftskategorien zugeordnet. Die daraus abgeleitete Vorauswahl potenziell taxonomiefähiger Aktivitäten wird anschließend gemeinsam mit den jeweils zuständigen Segmenten und Einheiten fachlich bewertet sowie auf Wesentlichkeit geprüft. Im Anschluss daran wird eine finale Auswahl getroffen. Im Rahmen dieses Prozesses werden auch jene Aktivitäten, die in früheren Berichtsjahren als taxonomiefähig eingestuft und berichtet wurden, erneut einer fachlichen Prüfung und Validierung unterzogen.

Im Rahmen des Prozesses zur Bestimmung taxonomiefähiger Geschäftsaktivitäten wurden im Berichtsjahr die Leistungen von thyssenkrupp nucera aus dem Segment Decarbon Technologies im Bereich der Chloralkali-Produktion – darunter das Wiederbeschichten von Elektroden, die Modernisierung von Elektrolyseuren und die Lieferung von Ersatzteilen – als taxonomiefähig bewertet, den Kategorien CE 5.1 „Reparatur, Aufarbeitung und Wiederaufarbeitung“ und CE 5.2 „Verkauf von Ersatzteilen“ zugeordnet und in die Berichterstattung aufgenommen. Darüber hinaus wurde die FTR®-(Flakes-to-Resin)-Recyclingtechnologie von Uhde, die Post-Consumer-PET-Flakes in neues PET-Harz umwandeln und infolgedessen wieder dem Kunststoffkreislauf zuführen kann, als taxonomiefähig eingeordnet, der Kategorie CE 2.7 „Sortierung und stoffliche Rückgewinnung von nicht gefährlichen Abfällen“ zugewiesen und ebenfalls in die Berichterstattung aufgenommen.

Bezogen auf das Berichtsjahr gelten nachfolgende Geschäftsaktivitäten von thyssenkrupp als taxonomiefähig: