Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen

E3-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

Die nachfolgend im Rahmen dieser Angabepflicht dargelegten Konzepte adressieren wasserbezogene Fragestellungen im eigenen Geschäftsbetrieb, dazu gehören die Beschaffung und Nutzung von Wasser, die Abwasseraufbereitung als Bestandteil einer nachhaltigen Wassernutzung sowie die Vermeidung bzw. Minderung von Wasserverschmutzung. Der Wasserwirtschaftsplan am Standort Duisburg-Nord beinhaltet insbesondere eine Kreislaufführung von Prozesswasser sowie eine mehrstufige Abwasserreinigung. Marine Ressourcen sind nicht expliziter Bestandteil dieser Konzepte, aber auch nicht ausdrücklich ausgeschlossen.

Die systematische Einbeziehung wasserbezogener Aspekte im Produkt- und Dienstleistungsdesign erfolgt aktuell nicht im Rahmen der als Teil dieser Angabepflicht erörterten Konzepte. Themen dieser Art werden aber vereinzelt in anderen Konzepten des Konzerns wie der Umwelt- und Energiepolitik oder dem Produktlebenszyklus-Management behandelt. Eine separate Konzernrichtlinie zur Integration wasserbezogener Anforderungen in das Produkt- und Dienstleistungsdesign besteht derzeit nicht.

Die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten, die den eigenen Geschäftsbereich und die direkten und indirekten Zulieferer von thyssenkrupp einbeziehen, schreiben die Vermeidung von exzessiven Wasserverbräuchen auch in wassergefährdeten Regionen vor. Eine explizite Ausweitung auf nachgelagerte Stufen der Wertschöpfungskette erfolgt derzeit nicht.

Derzeit bestehen keine Standorte in Gebieten mit hohem Wasserstress, welche nicht durch eine entsprechende Policy abgedeckt sind. Es bestehen keine gesonderten Konzernrichtlinien speziell für solche Regionen. Die Sorgfaltspflichten und das Betriebskontinuitätsmanagement gelten jedoch konzernweit und erfassen auch wassergefährdete Standorte.

Eine spezifische Konzernrichtlinie zum Schutz mariner Ökosysteme liegt derzeit nicht vor.

Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten

Im Rahmen menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfaltspflichten berücksichtigt thyssenkrupp mögliche negative Auswirkungen auf Wasserressourcen und aquatische Ökosysteme, darunter solche, die sich aus einem übermäßigen Wasserverbrauch oder aus unverhältnismäßigen Wasserentnahmen im Rahmen eigener Geschäftsaktivitäten ergeben können. Der Verbrauch großer Wassermengen – insbesondere an wasserstressgefährdeten Standorten – kann zur Überbeanspruchung lokaler Ressourcen führen, Nutzungskonflikte mit anderen Anspruchsgruppen verschärfen sowie die Widerstandsfähigkeit wasserabhängiger Ökosysteme beeinträchtigen. Darüber hinaus kann eine eingeschränkte Verfügbarkeit von Wasser die Versorgungssicherheit von Anwohnergemeinschaften gefährden – etwa in Bezug auf den Zugang zu Trinkwasser, landwirtschaftliche Nutzung und andere wesentliche Versorgungsleistungen. Überdies bergen exzessive Wasserentnahmen das Risiko hydrologischer Ungleichgewichte, Habitatverluste und langfristiger Störungen ökologischer Funktionen.

Ein Ziel dieser Sorgfaltspflichten ist es, übermäßige Eingriffe in natürliche Wasserhaushalte zu vermeiden, zu mindern und zu beseitigen, die ökologische Integrität von Gewässern zu erhalten und die langfristige Verfügbarkeit von Wasser für Umwelt und Gesellschaft nicht zu gefährden. Zur Vermeidung, Minderung und Beseitigung solcher Auswirkungen verpflichtet die Konzernrichtlinie alle eigenen Betriebsstätten zur Einhaltung wasserbezogener Umweltvorgaben. Dabei werden sowohl nationale als auch internationale Anforderungen berücksichtigt. Gleichzeitig erfolgt die Integration der beschriebenen wasserbezogenen Aspekte in die Risikomanagementsysteme des Unternehmens, die auf Prävention, Abhilfemaßnahmen und eine kontinuierliche Wirksamkeitskontrolle ausgerichtet sind.

Weiterführende Informationen zu den menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten sind im Abschnitt „E2-1“ vorhanden.

Betriebskontinuitätsmanagement

thyssenkrupp verfolgt mit seinem konzernweiten Betriebskontinuitätsmanagement einen präventiven Ansatz, damit im Störungs- oder Schadensfall – zum Beispiel im Bereich wasserabhängiger Prozesse wie der Nutzung von Wasserwegen für Transport und Logistik – festgelegte Maßnahmen zur schnellstmöglichen Wiederaufnahme des Betriebs eingeleitet werden können. Ziel des Konzepts ist, relevante Risiken frühzeitig zu erkennen und im Eintrittsfall Auswirkungen effektiv zu begrenzen. Dazu werden Risiken berücksichtigt, die aus einer eingeschränkten Verfügbarkeit von Wasser resultieren können – etwa infolge lokaler Wasserknappheit oder technischer Ausfälle der Wasserversorgungsinfrastruktur. Diese können die Funktionsfähigkeit wasserabhängiger Prozesse beeinträchtigen und in wasserstressgefährdeten Regionen zu Störungen der Produktionsaktivitäten führen.

Zur Umsetzung eines wirksamen Betriebskontinuitätsmanagements sind alle Konzerngesellschaften verpflichtet, einen Betriebskontinuitätsplan (BCP) gemäß Vorgabe der konzernweiten Arbeitsanweisung zu erstellen. Bereits vorhandene Pläne müssen den Mindestanforderungen entsprechen, die in dieser festgelegt sind. Die Unternehmensleitungen der Konzerngesellschaften benennen dafür verantwortliche Mitarbeiter aus dem operativen Management und veranlassen, dass der jeweilige BCP überprüft und, falls erforderlich, aktualisiert wird.

Wasserwirtschaftsplan der thyssenkrupp Steel Europe AG

Die thyssenkrupp Steel Europe AG verfolgt am Standort Duisburg-Nord einen wasserwirtschaftlichen Planungsansatz, der auf effiziente Wassernutzung sowie die Vermeidung, Minderung und Beseitigung möglicher negativer Einwirkungen auf aquatische Ökosysteme und Gesellschaft abzielt, die durch Schadstoffeinträge industrieller Abwassereinleitungen entstehen können. Der Wasserwirtschaftsplan fußt auf Anforderungen wasserrechtlicher Genehmigungen und umfasst qualitätskontrollierte Verfahren zur Abwasserbehandlung vor der Einleitung in den Rhein.

Das Konzept gilt spezifisch für den Standort Duisburg-Nord. Es berücksichtigt sowohl die technischen Gegebenheiten als auch die regionalen Anforderungen an die Wasserinfrastruktur und wurde in enger Abstimmung mit zuständigen Behörden und Gewässerinstitutionen entwickelt. Im Fokus stehen dabei der Schutz aquatischer Lebensräume und die Vermeidung potenzieller Gefährdungen für die Umwelt und die menschliche Gesundheit durch Schadstoffeinträge.

Weiterführende Informationen zum Wasserwirtschaftsplan sind im Abschnitt „E2-1“ vorhanden.

E3-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Wasser- und Meeresressourcen

Die nachfolgenden Angaben beschreiben die von thyssenkrupp verfolgten Maßnahmen und bereitgestellten Mittel zur Umsetzung der im Abschnitt „E3-1“ dargestellten Konzepte, die auf nachhaltige Beschaffung und Nutzung von Wasser, die Aufbereitung von Abwasser im Rahmen einer nachhaltigen Wassernutzung sowie auf Vermeidung bzw. Minderung von Wasserverschmutzung abzielen.

Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten

thyssenkrupp ermittelt und bewertet im Rahmen menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfaltspflichten systematisch potenzielle nachteilige Auswirkungen auf Gesellschaft und Umwelt, darunter auch auf Wasserressourcen und aquatische Ökosysteme, die durch Aktivitäten im eigenen Geschäftsbereich verursacht werden können. Die Analyse erfolgt anhand definierter Risikokriterien und einem standardisierten Verfahren zur Risikoidentifikation.

Sofern Risiken festgestellt werden, sind vorrangig präventive Maßnahmen einzuleiten. Bei Ereignissen mit relevanten Auswirkungen sind Minderungs- und Beseitigungsmaßnahmen umzusetzen. Je nach Art der Auswirkung sind darüber hinaus geeignete Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Die Umsetzung hat dabei gemäß den konzernweit geltenden internen Vorgaben zu erfolgen. Weiterführende Informationen zu den menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten sind im Abschnitt „E2-2“ vorhanden.

Betriebskontinuitätsmanagement

Das zentrale Instrument des Betriebskontinuitätsmanagements ist der Betriebskontinuitätsplan. Für die Entwicklung des Plans sind standortbezogen kritische Ressourcen wie Betriebsmittel, Verbrauchsgüter – inklusive Wasser – und essenzielle Dienstleistungen zu identifizieren, deren eingeschränkte Versorgung zu Beeinträchtigungen der Geschäftsprozesse führen kann. Zur Absicherung kritischer Versorgungsrisiken sieht der Prozess vor, dass Konzerngesellschaften von thyssenkrupp präventive Risikobewertungen – darunter auch für wasserabhängige Prozesse – durchführen.

Führen diese standortspezifischen Analysen zu einer hohen Kritikalität wasserabhängiger Prozesse, sind geeignete Mitigationsmaßnahmen umzusetzen. Dazu zählen alternative Versorgungsstrategien wie Notfallwasserversorgung, vertragliche Absicherungen mit externen Wasserlieferanten, Investitionen in wasserarme Produktionstechnologien sowie technische und organisatorische Effizienzmaßnahmen zur Reduzierung des Wasserverbrauchs. Die Umsetzung dieser Maßnahmen soll risikobasiert an Standorten mit identifizierten wasserbezogenen Gefährdungen, etwa erhöhter Wasserstress, erfolgen.

Die Risikoanalyse und die Entwicklung eines Betriebskontinuitätsplans sind die zentralen Maßnahmen der konzeptionellen Umsetzung des Betriebskontinuitätsmanagements. Weitere konzeptionelle Schritte sind derzeit nicht vorgesehen.

Wasserwirtschaftsplan

Der Wasserwirtschaftsplan der thyssenkrupp Steel Europe AG am Standort Duisburg-Nord beinhaltet Maßnahmen zur Senkung des Frischwasserbedarfs, zur Reduktion der Abwassermengen, zur Abwasserbehandlung und Überwachung der Abwasserqualität. Besonders die Kreislaufführung von Prozesswasser dient der Minderung des Frischwasser- und Abwasservolumen. Mehrstufige Reinigungsverfahren sind vorgesehen für eine Abwasserbehandlung vor Abgabe oder Einleitung. Regelmäßige Wasseranalysen im Rahmen betrieblicher Eigenkontrolle sowie behördliche Prüfungen sollen der Überwachung der Abwasserqualität dienen. Weiterführende Informationen zum Wasserwirtschaftsplan sind im Abschnitt „E2-2“ vorhanden.