Management der Auswirkungen, Risiken und Chancen
E5-1 – Konzepte im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Die nachfolgend im Rahmen dieser Angabepflicht erläuterten Konzepte adressieren Fragestellungen in Verbindung mit der Nutzung natürlicher Ressourcen sowie der Förderung einer kreislauforientierten Wirtschaftsweise. Zu diesen zählen insbesondere die Minimierung des Primärrohstoffverbrauchs durch effizientere Prozesse und Produktgestaltungen, der zunehmende Einsatz von Sekundärrohstoffen, Abfallmanagement sowie die nachhaltige Beschaffung und Verwendung erneuerbarer Materialien.
Die Konzernrichtlinie für Umwelt- und Energiemanagement definiert Anforderungen in Bezug auf die Berücksichtigung ressourcenbezogener Umweltaspekte im Rahmen eigener Geschäftsaktivitäten. Diese betreffen etwa den Einsatz von Materialien in der Herstellung, das Abfallaufkommen und die Kreislauffähigkeit von Produkten, aber auch die mit den genannten Aspekten verbundenen Umweltauswirkungen.
Die menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten von thyssenkrupp erstrecken sich sowohl auf den eigenen Geschäftsbereich als auch auf die vorgelagerte Lieferkette. Die darin definierten Anforderungen zur Einhaltung umweltbezogener Standards gelten daher auch für Lieferanten des Unternehmens und deren Subunternehmer, etwa hinsichtlich ressourcenschonender Produktionsweisen, des Umgangs mit Abfällen sowie der Vermeidung oder Beseitigung umwelt- und gesundheitsgefährdender Auswirkungen durch Rohstoffabbau und Abfallentsorgung.
Aspekte im Zusammenhang mit einer verstärkten Nutzung von Sekundärmaterialien und einem zunehmenden Einsatz erneuerbarer Ressourcen werden noch nicht durch eine eigenständige Konzernrichtlinie geregelt. Teilweise sind diese Aspekte implizit in der Umwelt- und Energiepolitik enthalten – insbesondere dort, wo auf Materialeffizienz und Senkung von Umweltauswirkungen abgezielt wird.
Umwelt- und Energiemanagement
In der Umwelt- und Energiepolitik von thyssenkrupp ist die verantwortungsvolle Nutzung natürlicher Ressourcen als strategisches Leitprinzip verankert, mit dem Ziel, den Verbrauch natürlicher Rohstoffe zu senken, damit verbundene Umweltauswirkungen zu reduzieren und so natürliche Lebensgrundlagen zu bewahren.
Vor diesem Hintergrund adressiert die Umwelt- und Energiepolitik die mit der Gewinnung von Rohstoffen – insbesondere von Primärrohstoffen – verbundenen physischen Eingriffe in natürliche und soziale Systeme. Dazu gehören unter anderem Flächenverbrauch, Wasserentnahmen, Schadstoffeinträge oder erhöhte Abfallaufkommen, die nicht nur die Umwelt beeinträchtigen, sondern auch negative Folgen für Gesellschaften und künftige Generationen haben können. Demgegenüber stehen Potenziale zur Minderung solcher Auswirkungen – etwa durch Ressourceneffizienz oder durch eine Produktgestaltung, die eine längere Nutzungsdauer sowie eine bessere Wiederverwendbarkeit oder Recyclingfähigkeit ermöglicht. Solche Ansätze können den Bedarf an Primärmaterialien reduzieren und demzufolge die damit verbundenen ökologischen und sozialen Auswirkungen. Darüber hinaus kann Ressourcenschonung nicht nur Umwelt- und Sozialauswirkungen reduzieren, sondern auch wirtschaftliche Chancen eröffnen – beispielsweise durch Materialeinsparungen oder durch Reputationseffekte, angesichts zunehmender regulatorischer Vorgaben und gesellschaftlicher Erwartungen an zirkuläre Wertschöpfung.
Die Konzernrichtlinie zum Umwelt- und Energiemanagement regelt die Umsetzung der Umwelt- und Energiepolitik. Sie verpflichtet Konzerngesellschaften dazu, für Umweltaspekte wie Materialeinsatz, Ressourcennutzung oder Abfall ein entsprechendes Management zu etablieren, wenn diese Aspekte für die jeweilige Einheit als relevant identifiziert wurden. Auf diese Weise fließen die Zielsetzungen der Umwelt- und Energiepolitik in interne Strukturen und Abläufe der jeweiligen Organisationseinheiten ein.
In Bezug auf Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft heißt das: Stellen Materialeinsatz, Abfallaufkommen oder die Kreislauffähigkeit von Produkten relevante Aspekte für eine Konzerngesellschaft dar, so sind diese verpflichtend im Rahmen des Umwelt- und Energiemanagements zu berücksichtigen und systematisch zu steuern. Dies betrifft unter anderem mögliche negative Auswirkungen, die durch Rohstoffverbrauch in Produktionsprozessen oder durch die Erzeugung und Entsorgung gefährlicher Abfälle entstehen können.
Wesentliche Umweltaspekte beschränken sich nicht nur auf negative Auswirkungen, sondern können auch positive Effekte oder Geschäftschancen umfassen. Dies gilt insbesondere dann, wenn durch ressourceneffiziente Produkte und Prozesse Materialeinsparungen realisiert werden. Ressourceneffizienz in Produkten und Prozessen kann über den eigenen Geschäftsbereich hinaus auch in vor- oder nachgelagerten Wertschöpfungsstufen eine positive Wirkung entfalten – beispielsweise durch verbesserte Produktnutzungsdauern oder Wiederverwertbarkeit.
Weiterführende Informationen über das Umwelt- und Energiemanagement sind im Abschnitt „E2-1“ vorhanden.
Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten
Im Rahmen menschenrechts- und umweltbezogener Sorgfaltspflichten berücksichtigt thyssenkrupp sowohl potenzielle als auch tatsächliche Auswirkungen, die mit der Gewinnung, Nutzung und Entsorgung von Rohstoffen verbunden sind – im eigenen Geschäftsbereich ebenso wie entlang der vorgelagerten Lieferkette. Ziel ist es, Umweltbelastungen durch Rohstoffabbau und Abfallbehandlung sowie daraus resultierende Risiken für die Gesellschaft und Umwelt frühzeitig zu erkennen, zu vermeiden oder wirksam zu mindern.
Ein Schwerpunkt liegt auf Auswirkungen, die etwa durch den unsachgemäßen Umgang mit gefährlichen Abfällen oder durch mangelhafte Entsorgungsverfahren entstehen können. Derartige Praktiken bergen ökologische Gefahren – etwa durch Schadstoffeinträge in Luft, Boden oder Gewässer – und können zudem zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen, etwa durch kontaminierte Wasserressourcen oder Rückstände in landwirtschaftlichen Produkten. Vergleichbare Auswirkungen können sich außerdem im Zusammenhang mit der Rohstoffgewinnung ergeben, wenn dabei natürliche Lebensräume geschädigt, Wasserressourcen übernutzt oder menschenrechtliche Standards verletzt werden.
Zur Wahrnehmung dieser Verantwortung formuliert die Grundsatzerklärung zu den Sorgfaltspflichten umweltbezogene Erwartungshaltungen, die gesetzlichen Vorgaben und internationalen Umweltabkommen Rechnung tragen. Im eigenen Geschäftsbereich schließt dies die Einhaltung einschlägiger Umweltgesetze sowie den verantwortungsvollen Umgang mit gefährlichen Stoffen und Abfällen ein – insbesondere im Hinblick auf deren potenzielle Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit. Gegenüber unmittelbaren Zulieferern und relevanten Geschäftspartnern von thyssenkrupp wird diese Erwartungshaltung durch den Supplier Code of Conduct konkretisiert. Damit sollen Risiken wie Umweltverschmutzung, Landdegradierung oder Gefährdung durch persistente Schadstoffe in der Lieferkette vermieden bzw. begrenzt werden. Weiterführende Informationen zu den Sorgfaltspflichten sind im Abschnitt „E2-1“ vorhanden.
E5-2 – Maßnahmen und Mittel im Zusammenhang mit Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
Die nachfolgenden Angaben beschreiben die von thyssenkrupp verfolgten Maßnahmen und bereitgestellten Mittel zur Umsetzung der in Abschnitt „E5-1“ dargelegten Konzepte, die auf eine nachhaltige Ressourcennutzung, die Förderung von Kreislaufwirtschaftsansätzen und den sachgemäßen Umgang mit Abfällen sowie die Vermeidung bzw. Minderung daraus resultierender Umweltwirkungen abzielen.
Umwelt- und Energiemanagement
Die Konzernrichtlinie zum Umwelt- und Energiemanagement sieht vor, dass Konzerngesellschaften von thyssenkrupp, die als umweltrelevant eingeordnet werden, Managementsysteme zur systematischen Steuerung von Umweltaspekten betreiben. Im Rahmen dieser Systeme kommen operative Maßnahmen zur Anwendung, die auf zentrale Auswirkungen, Risiken und Chancen in den Bereichen Ressourcennutzung, Kreislaufwirtschaft und Abfallmanagement einzahlen. Der Fokus liegt dabei auf eine effiziente Rohstoffnutzung sowie auf der Vermeidung und rechtskonformen Behandlung von Abfällen. Operative Maßnahmen in diesem Zusammenhang können etwa die Optimierung von Materialzuschnitten zur Reduzierung von Verschnitt, die Rückführung von Produktionsrückständen in interne Recyclingkreisläufe, die getrennte Erfassung und Verwertung von Wertstofffraktionen sowie die Überwachung und Dokumentation gefährlicher Abfälle entsprechend gesetzlicher Vorgaben sein.
Weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Rohstoffeffizienz sowie zur Anwendung von Kreislaufwirtschaftsprinzipien in Produkten und Prozessen werden im Rahmen der Angaben zum ESRS E5-5 § 35 im Abschnitt „E5-5“ beschrieben.
Im Rahmen von Umweltmanagementsystemen werden Prozesse etabliert und Zuständigkeiten festgelegt, die auf eine sachgerechte und gesetzeskonforme Behandlung von Abfällen abzielen – nach den jeweils geltenden abfallrechtlichen Vorgaben an den Standorten. Dazu zählen die Benennung eines Abfallbeauftragten oder Entsorgungskoordinators, die Sammlung von Abfällen in geeigneten gekennzeichneten Behältnissen und die gesonderte Aufbewahrung gefährlicher Abfälle in dafür zugelassenen Containern. Überdies wird an einzelnen Standorten das elektronische Nachweisverfahren für gefährliche Abfälle angewandt, etwa für Ölfilter oder Altöl, um die Vorgaben von Nachweisverordnungen zu erfüllen. Weitere Maßnahmen sind die Dokumentation von Übergaben an zertifizierte Entsorger, Mitarbeiterschulungen zum sachgemäßen Umgang mit Abfällen sowie interne Audits zur Überprüfung der Abfalltrennung und -lagerung.
Die zuvor dargestellten Beispiele sind operative Maßnahmen des Umwelt- und Energiemanagements, die dezentral und jeweils an die betriebliche Situation der Standorte angepasst umgesetzt werden. Auf konzeptioneller Ebene besteht die zentrale Maßnahme in der Einstufung von Gesellschaften als umwelt- bzw. energierelevant sowie in der verpflichtenden Einführung entsprechender Managementsysteme. Weitere konzeptionelle Schritte sind derzeit nicht vorgesehen. Weitere Informationen zum Umwelt- und Energiemanagement sind im Abschnitt „E2-1“ vorhanden.
Menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten
Zur Umsetzung menschenrechtlicher und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten identifiziert und bewertet thyssenkrupp systematisch potenzielle negative Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Umwelt – einschließlich solcher, die durch Verbrauch von Ressourcen oder Abfallentsorgung im eigenen Geschäftsbereich sowie in der vorgelagerten Lieferkette entstehen können. Die Analyse erfolgt auf der Basis definierter Risikokriterien und Verfahren zur Risikoidentifikation.
Sofern Risiken festgestellt werden, sind vorrangig Präventivmaßnahmen einzuleiten. Bei tatsächlichen Ereignissen mit relevanten Auswirkungen sind Minderungs- und Beseitigungsmaßnahmen umzusetzen. Je nach Art der Auswirkung sind zusätzlich geeignete Abhilfemaßnahmen einzuleiten. Die Auswahl geeigneter Maßnahmen soll dabei risiko- bzw. ereignisorientiert auf der Basis eines konzernweiten Maßnahmenkatalogs erfolgen. Die Wirksamkeit der Maßnahmen ist ferner zu dokumentieren und regelmäßig zu überprüfen. Weiterführende Informationen zu den menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten sind im Abschnitt „E2-2“ vorhanden.
Edit